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Online-Bürgerbeteiligung und parlamentarische Arbeitsweisen. Erfahrungen aus der Arbeit des Deutschen Bundestages

19.07.2018
3 Ergebnis(se)
Autorenprofil
Britta Oertel, M.A.
Autorenprofil
Carolin Kahlisch, M.A.
Autorenprofil
Steffen Albrecht

Online Buergerbeteiligung BundestagQuelle: TAB, Kjpargeter/Freepik.com, Yurlick/Freepik.com, Photoroyalty/Freepik.com

 

Der Deutsche Bundestag nutzt seit mehr als zehn Jahren die Möglichkeiten der Online-Bürgerbeteiligung und hat früh eine Vorreiterrolle bei der Nutzung interaktiver Formate der Onlinekommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern eingenommen. Ausschüsse und Kommissionen erproben unterschiedliche Formen der Bürgerbeteiligung, die von der interaktiven Kommunikation in sozialen Medien über Debatten in Onlineforen bis hin zu Konsultationen und der Mitarbeit an Dokumenten reichen. Mit den elektronischen Petitionen wurde ein rechtlich verankertes Verfahren geschaffen, das sich schnell zu einem regulären Angebot auf einer eigenen Plattform entwickelte und stetig optimiert wird. Andere Onlinebeteiligungsangebote des Deutschen Bundestages haben den Status von Experimenten, in deren Rahmen Chancen wie auch mögliche Risiken sowie praktische Herausforderungen der jeweiligen Formen der Online-Bürgerbeteiligung ermittelt werden sollen.

Ein solches Experiment waren erklärtermaßen auch die neuartigen Herangehensweisen der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des 17. Deutschen Bundestages. Sie hatte qua Einsetzungsbeschluss den Auftrag, die Öffentlichkeit in besonderem Maße in ihre Arbeit einzubeziehen und setzte dafür eine Reihe von onlinegestützten Beteiligungsformaten ein. Die Auswertung der Erfahrungen und Ergebnisse dieser neuen Beteiligungsformate stand im Mittelpunkt einer Untersuchung, mit der das Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) vom Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung beauftragt wurde (Oertel et al. 2018). Ergänzend wurden weitere Beteiligungsformate in die Untersuchung einbezogen, zu denen das Onlinebeteiligungstool des Ausschusses Digitale Agenda, das Jugendportal mitmischen.de, die elektronischen Petitionen sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe zählen, ein gemeinsam von Bundestag und Bundesrat eingesetztes Gremium.

Die Untersuchung behandelt die Frage, welche Wirkungen sich durch die unterschiedlichen Verfahren der Online-Bürgerbeteiligung auf die Arbeit der Ausschüsse und Gremien des Parlaments ergeben haben beziehungsweise ergeben können. Sie analysiert, welche Diskussionen sich jeweils entwickelt haben und welche Sichtweisen darin artikuliert wurden. Sie geht der praktischen Umsetzung der Beteiligungsverfahren nach und versucht, die jeweiligen Potenziale und Herausforderungen der Nutzung des Internets für diesen Zweck herauszuarbeiten. Weitere Fragen ergeben sich an der Schnittstelle von sozialen Medien und parlamentarischer Arbeit. Auf der Grundlage der Ergebnisse werden schließlich Gestaltungs- und Entwicklungsoptionen für die zukünftige Verbindung der Online-Bürgerbeteiligung mit der Parlamentsarbeit formuliert.

Dieser Beitrag, der wesentlich auf dem Untersuchungsbericht beruht, stellt die zentralen Ergebnisse zusammengefasst vor. Unter Online-Bürgerbeteiligung werden dabei Angebote zur politischen Partizipation gefasst, die sich in wesentlichen Teilen des Internets bedienen und von Bürgerinnen und Bürgern auf freiwilliger Basis mit dem Ziel wahrgenommen werden, Entscheidungen des politischen Systems zu beeinflussen. Der Schwerpunkt liegt auf beobachtbarer, legaler politischer Beteiligung (sowohl verfasst als auch nichtverfasst) mit Bezug zum Deutschen Bundestag beziehungsweise seinen Gremien. Wahlen sowie die Beteiligungsangebote der Fraktionen oder einzelner Abgeordneter bleiben unberücksichtigt.

Online-Bürgerbeteiligung im Spiegel fachlicher Diskussionen

Der Deutsche Bundestag steht als zentrale politische Institution im besonderen Fokus der Öffentlichkeit. Eine der großen Herausforderungen des Parlaments im 21. Jahrhundert besteht in der Gestaltung seiner Beziehungen zur Gesellschaft (Deutscher Bundestag 2016: 72). Dabei kommt der Förderung von Beteiligungsmöglichkeiten hohe Bedeutung zu. Auch Institutionen auf der nationalen, der internationalen und der europäischen Ebene, wie die deutsche Bundesregierung, die OECD und die Europäische Kommission, streben eine Stärkung der Bürgerbeteiligung an (CDU et al. 2013; OECD 2001). International ist zudem ein Trend zur stärkeren Nutzung des Internets durch Parlamente sowohl zur Bereitstellung von Informationen als auch zur Interaktion mit der Bevölkerung zu beobachten (Norton 2015).

Mit Bürgerbeteiligung werden dabei generell vor allem folgende Ziele verknüpft. Sie soll

  • politische Entscheidungen durch zusätzliche Informationen oder vorangehende Diskussionen substanziell verbessern (Weiß 2011),
  • instrumentell durch die Stärkung des Vertrauens in die sachliche Angemessenheit und Legitimität von Entscheidungen zu einer höheren Akzeptanz und Durchsetzbarkeit von Entscheidungen führen oder sogar Krisensituationen vorbeugen (Fiorino 1990; Newig 2014; Ritzi/Schaal 2014),
  • normativ geboten sein, weil die von Entscheidungen Betroffenen nach Möglichkeit auch an der Entscheidung beteiligt sein sollten.

Damit verbunden sind auch Hoffnungen, gesellschaftlich schwächer vertretene Gruppen verstärkt einzubeziehen und in ihren Gestaltungsmöglichkeiten zu stärken (Alcántara et al. 2016).

In Deutschland ist ein gesellschaftlicher Konsens hin zu mehr Bürgerbeteiligung auch in der Bevölkerung deutlich. In Meinungsumfragen werden damit Erwartungen an bessere Informationen über politische Prozesse und das politische System insgesamt sowie an die stärkere Mitwirkung auf allen politischen Ebenen verbunden (Roth 2016). Viele Menschen haben den Anspruch und die Erwartung, sich in Entscheidungsverfahren einzubringen, unabhängig davon, ob sie von dieser Möglichkeit letztlich Gebrauch machen.

Durch die Digitalisierung ergeben sich neue Impulse auch für die Arbeitsweisen des Bundestages und für Bürgerbeteiligung. Dabei sind die folgenden Formate von besonderer Bedeutung:

  • Onlineforen zählen zu den frühen, aber weiterhin eingesetzten Formaten der Bürgerbeteiligung. Hier können Nachrichten zum Thema der Bürgerbeteiligung veröffentlicht beziehungsweise Nachrichten anderer gelesen, beantwortet oder bewertet werden.
  • Sie werden durch Formate der Onlinekonsultation ergänzt. Bei diesen handelt es sich um stärker zielgerichtete Diskussionen bis hin zu reinen Befragungen ohne Diskussionsmöglichkeit. Gegenstand von Onlinekonsultationen sind meist konkrete Texte, die gemeinschaftlich kommentiert beziehungsweise unmittelbar bearbeitet werden können. Die Kommentare und Bewertungen sind dabei öffentlich einsehbar. Die so durchgeführten Konsultationen haben typischerweise eine Dauer von wenigen Wochen.
  • Wie die zuvor genannten Beispiele ermöglichen auch Liquid-Democracy-Systeme das Einbringen, Kommentieren und Bewerten von Vorschlägen, zeichnen sich jedoch durch die Option neuartiger Abstimmungsverfahren aus. Diese Option des Delegated Voting, bei der Stimmberechtigte ihr Stimmgewicht je nach Entscheidungsgegenstand anderen, als Repräsentanten fungierenden Teilnehmenden zur Verfügung stellen, wurde beim Deutschen Bundestag bislang nicht genutzt.
  • Mit der Möglichkeit der elektronischen Einreichung von Petitionen und der Option, diese auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlichen, mitzeichnen und diskutieren zu lassen, etablierte der Bundestag ein innovatives Verfahren der Online-Bürgerbeteiligung, das den Petenten das Initiativmoment überlässt. Das Petitionsrecht ist grundgesetzlich verankert und durch ein Bundesgesetz sowie die entsprechenden Verfahrensgrundsätze des Bundestages geregelt.

Neben diesen beim Deutschen Bundestag verankerten Beteiligungsformaten erlangten in den vergangenen Jahren auf kommunaler Ebene beispielsweise partizipative Planungsverfahren oder Onlinebürgerhaushalte Aufmerksamkeit. Von zivilgesellschaftlicher Seite aus wurden Transparenzplattformen initiiert, zum Beispiel das Portal abgeordnetenwatch.de zur Dokumentation von Aktivitäten und zur Interaktion mit Abgeordneten. Kampagnenportale von Campact e. V., Avaaz-Foundation, Change.org, Inc. oder openPetition gGmbH als außerparlamentarische Onlinepetitionsportale haben sich etabliert. Auch politische Parteien sowie sonstige Organisationen in Zivilgesellschaft und Wirtschaft verfügen über Erfahrungen mit Onlineverfahren für die interne Kommunikation und Organisation.

Bislang liegen kaum systematische, international vergleichende Analysen zur Online-Bürgerbeteiligung an der Parlamentsarbeit vor. In den verfügbaren Studien wird darauf hingewiesen, dass Deutschland bei der Bereitstellung von Informationen und Daten zwar über gute Angebote verfügt, bei der Beteiligung der Bevölkerung an Entscheidungen und ihrer aktiven Einbindung allerdings nicht zur Spitzengruppe zählt (UNDESA 2016).

In Bezug auf die Beteiligungsbereitschaft der Bevölkerung war in der Frühphase des Internets eine breite Mobilisierung durch die neuen Technologien erwartet worden. Zwischenzeitlich stellte sich allerdings Ernüchterung hinsichtlich der Beteiligungszahlen ein. In einer Langzeituntersuchung wurde aus der Perspektive der empirischen Kommunikationsforschung festgestellt, dass zwar digitale Informationsquellen zu politischen Themen verstärkt genutzt werden, von einer breiten Mobilisierung aber keine Rede sein kann, da die meisten Menschen in ihren Routinen verharren (Emmer et al. 2011). Allerdings sind Veränderungen bei denjenigen Gruppen zu konstatieren, die ihr politisches Informations- und Kommunikationshandeln erst mit dem Internet ausprägen. Zu dieser Gruppe der Digital Natives, die vorrangig im Internet politisch kommuniziert, zählen derzeit 16 Prozent der Bevölkerung, darunter vor allem junge und gut ausgebildete Menschen (Füting 2013).

Welche Erfahrungen hat der Deutsche Bundestag mit Online-Bürgerbeteiligung gemacht?

■ Die Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des 17. Deutschen Bundestages

Die Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ (Internet-Enquete) hatte durch den Einsetzungsbeschluss den Auftrag, die Öffentlichkeit in besonderem Maße in ihre Arbeit einzubeziehen (Stichwort 18. Sachverständige). Die Kommission richtete dazu eine Arbeitsgruppe aus Kommissionsmitgliedern sowie aus Beschäftigten der Bundestagsverwaltung und der Fraktionen ein. Die Ergebnisse bewertete sie positiv: Die Parlamentsarbeit war transparenter und nachvollziehbarer als bisher bei anderen Gremien des Bundestages. Allerdings blieb die Beteiligung zahlenmäßig hinter den Erwartungen zurück.

In ihrem Endbericht (Internet-Enquete 2013) verweist die Kommission darauf, dass die Öffnung des parlamentarischen Betriebs aufwendig war und Überzeugungsarbeit erforderte. Je kontinuierlicher Beteiligung in der Kommissionsarbeit berücksichtigt wurde, desto geräuschloser und effizienter gelang ihre Integration. Auch externe Beobachter kamen zu einer positiven Einschätzung: Es konnten Impulse gesetzt und gezeigt werden, dass mit den innovativen Formaten Transparenz und qualitativ hochwertiger Input erzielt wurden (Harraß 2015; Kerchner 2013).

Die Internet-Enquete betrat in verschiedener Hinsicht „Neuland“ in Bezug auf die parlamentarische Arbeit. So dokumentierte die Enquete-Kommission über ihren Internetauftritt den Fortgang der Arbeiten tagesaktuell und ausführlich. Erstmals veröffentlichte ein Gremium des Parlaments Arbeitspapiere, die zwar bereits intern zwischen den Fraktionen abgestimmt, aber noch nicht von der Kommission insgesamt verabschiedet worden waren. Die Internet-Enquete tagte – entgegen dem bisher üblichen Verfahren von Enquete-Kommissionen – von Beginn an öffentlich und übertrug Sitzungen live oder zeitversetzt im Internet. Nach Anmeldung konnten Gäste an Projektsitzungen teilnehmen.

Auf den Internetseiten der Enquete-Kommission wurde ein Weblog eingerichtet, in dem die Mitglieder ihre persönliche Sichtweise zur Arbeit der Enquete darlegen und zur Diskussion stellen konnten. Zunächst wurde ein Onlineforum, später die Plattform enquetebeteiligung.de eingerichtet, über die Einzelpersonen und später auch Organisationen Vorschläge beziehungsweise Positionen in die Arbeit der Enquete-Kommission einbringen konnten. Auch über den Kurznachrichtendienst Twitter informierte eine Onlineredakteurin laufend aktuell.

Während das Weblog durch die Zusammenführung der Beiträge von Kommissionsmitgliedern und durch die Ausführlichkeit der Beiträge einen guten Einblick in die Arbeit der Kommission und Möglichkeiten zur Kommentierung bot, erlaubte das Onlineforum, eigene Diskussionsthemen einzubringen und auf Diskussionsbeiträge einzugehen und diese zu bewerten. Eine stärkere Kopplung an die Arbeit der Enquete-Kommission, insbesondere der Projektgruppen, wurde durch die Beteiligungsplattform enquetebeteiligung.de erreicht. Hier meldeten sich in einem thematisch begrenzten, aber für Beteiligungsprozesse vergleichsweise langen Zeitraum von 26 Monaten ca. 3.300 Personen an. Fast 600 Teilnehmende brachten sich ein, beispielsweise mit Textbeiträgen. Hervorzuheben ist auch die Zahl von mehr als 400 Vorschlägen für die Arbeit der Enquete-Kommission, die teils sogar unverändert in deren Empfehlungen einflossen. Ein sachlicher und konstruktiver Ton, Fachkenntnisse und die Bereitschaft zur Mitarbeit prägten die Beiträge und den Beteiligungsprozess.

Ausschuss Digitale Agenda des 18. Deutschen Bundestages

Der Ausschuss Digitale Agenda (ADA) wurde in der Folge der Internet-Enquete als ständiger Ausschuss des Bundestages eingerichtet. Er besteht auch in der aktuellen (19.) Legislaturperiode, die folgenden Ergebnisse beziehen sich allerdings nur auf die Zeit bis Oktober 2016 (18. Legislaturperiode). Der Ausschuss setzte sich Leitlinien für die Bürgerbeteiligung (ADA 2014). Mit einem Onlineforum wurde die Öffentlichkeit an ausgewählten Diskussionen beteiligt. Für die aktive Beteiligung daran war eine Registrierung notwendig. Alle eingehenden Beiträge wurden durch das Ausschusssekretariat geprüft und erst anschließend im Forum veröffentlicht.

Das Forum war thematisch auf öffentliche Fachgespräche des Ausschusses ausgerichtet. Hierzu wurden einleitend jeweils weiterführende Informationen gegeben. Das Onlineforum fand im Beobachtungszeitraum nur eine geringe öffentliche Resonanz. Zur Mehrzahl der Fachgespräche beziehungsweise Diskussionspunkte des Ausschusses gingen keine Kommentare ein. Insgesamt wurden 112 Beiträge veröffentlicht, die meisten verfasste das Ausschusssekretariat.

Der ADA besaß im Beobachtungszeitraum keinen offiziellen Twitteraccount, Diskussionen zur Arbeit des Ausschusses bündelten sich jedoch unter dem Hashtag #btADA. Bis zum Ende des Jahres 2015 wurden fast 781 Tweets gesendet, die inhaltlich dem Ausschuss zuzuordnen sind. 12 der 16 Mitglieder des Ausschusses veröffentlichten hier Kurznachrichten, außerdem gaben insbesondere Fachleute Hinweise zum Thema.

Der Ausschuss hat seine Leitlinien weitgehend umgesetzt. Die Online-Bürgerbeteiligung bleibt allerdings hinter dem Angebot der Internet-Enquete zurück, nicht zuletzt hinsichtlich der Resonanz in der Bevölkerung. Die Forenregeln waren restriktiv, beispielsweise in Bezug auf die Freischaltung von Beiträgen. Die Plattform war jedoch grundsätzlich übersichtlich gestaltet und ließ sich leicht handhaben. Ausschussmitglieder äußerten in Interviews, die im Rahmen der Untersuchung durchgeführt wurden, dass sie sich für den Ausschuss eine Plattform gewünscht hätten, deren Beteiligungsmöglichkeiten über das Format eines Onlineforums hinausgehen.

Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe

Die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlagerkommission) stand vor einer besonderen Herausforderung: Sie sollte die Beteiligung der Öffentlichkeit nicht nur in ihrer eigenen Arbeit verankern, sondern damit auch ein Beispiel für den weiteren Prozess des Suchverfahrens für ein Endlager für hoch radioaktiven Müll geben. In einem konfliktreichen gesellschaftlichen Handlungsfeld sollte so bei Beteiligten und Betroffenen das Vertrauen in Beteiligungsverfahren gestärkt werden. In Gesetz sowie Einsetzungsbeschluss von Bundestag und Bundesrat wird auf eine Beteiligung der Öffentlichkeit an der Kommissionsarbeit verwiesen. Durch den Einsetzungsbeschluss verfügte die Kommission über eigene Mittel zur Umsetzung, die unter anderem in Form eines Onlineforums und zweier Onlinekonsultationen erfolgte. Während das Forum durch die Bundestagsverwaltung eingerichtet wurde, wurden die Konsultationen an Dienstleistungsunternehmen vergeben.

Das Onlineforum verzeichnete im Untersuchungszeitraum 304 Diskussionsbeiträge. Neben der Geschäftsstelle der Endlagerkommission und einem Kommissionsmitglied registrierten sich 42 Teilnehmende. Auffällig ist eine deutliche Dominanz eines Nutzers, auf den fast jeder vierte Diskussionsbeitrag entfiel. Der Betrieb des Forums lief zu Beginn nicht reibungslos. So gab es Verzögerungen durch eine Prüfung der Beiträge vor deren Freischaltung, die von den Teilnehmenden und Kommissionsmitgliedern kritisiert und im weiteren Verlauf eingestellt wurde.

Neben dem Onlineforum initiierte die Endlagerkommission zwei Onlinekonsultationen, die als Format eine Neuerung der Online-Bürgerbeteiligung beim Deutschen Bundestag darstellen. Diese Verfahren ermöglichten es registrierten Teilnehmenden, bezogen auf einzelne Absätze eines Berichts ein positives oder negatives Votum abzugeben, diese zu kommentieren und so auch Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge einzubringen. Die beiden Konsultationsverfahren ähnelten sich in ihrer Funktionsweise. Die technischen Plattformen waren grundsätzlich übersichtlich gestaltet, die zweite Konsultation zum Abschlussbericht der Endlagerkommission war durch die Länge des Dokuments beeinträchtigt.

Die erste Konsultation richtete sich an ein Fachpublikum, das auch zu Vor-Ort-Veranstaltungen eingeladen wurde. 59 Personen registrierten sich, 31 davon beteiligten sich am Konsultationsprozess mit teils mehr als zehn Beiträgen, die durchschnittliche Verweildauer auf der Konsultationsplattform während eines Besuchs war mit zehn Minuten hoch. Die zweite Konsultation zum Abschlussbericht der Kommission richtete sich an eine breite Öffentlichkeit. 111 Teilnehmende veröffentlichten 864 Kommentare (Fenz et al. 2016), allerdings ist diese Zahl in Anbetracht von mehr als 3.800 zu bewertenden Absätzen als gering einzustufen. Auch die Verweildauer während eines Besuchs war mit durchschnittlich drei Minuten gering.


Abb.1: Ausgewählte Angebote der Online-Bürgerbeteiligung beim Deutschen Bundestag in zeitlicher Chronologie

Abbildung1 Chronologie 

 

 


Jugendportal mitmischen.de

Das Jugendportal mitmischen.de richtet sich an junge Menschen. Jugendliche ab elf Jahren und junge Erwachsene werden über das Geschehen im Parlament informiert. Sie können selbst Beiträge verfassen und in einem Onlineforum mitdiskutieren. Das Jugendportal will Diskussionen zwischen jungen Menschen fördern, ist jedoch nicht auf die Einbindung der Ergebnisse in die parlamentarische Arbeit hin orientiert. Das Portal wurde 2004 gestartet. Im Jahr 2011 erfolgte ein inhaltlicher und grafischer Relaunch (auch hier wird über den Stand vom Oktober 2016 berichtet).

Das Onlineforum überzeugt durch ansprechende Gestaltung und zielgruppengerechte Aufbereitung seiner Inhalte. Die verfügbaren Funktionalitäten der Software werden hier umfassender genutzt als bei anderen Bundestagsangeboten (zum Beispiel durch das Hinzufügen von Bildern oder Smileys). Auch können Teilnehmende selbst Themenvorschläge initiieren.

Über die Jahre sind sinkende Nutzungszahlen des Diskussionsforums zu beobachten. Die durchschnittliche Zahl der Seitenaufrufe pro Person ist gering. Dies lässt darauf schließen, dass typischerweise nur Einzelseiten des Internetauftritts aufgerufen werden und es selten gelingt, die Jugendlichen für weitere Recherchen und Aktivitäten im Portal zu motivieren.

mitmischen.de nutzt die sozialen Netzwerke für Öffentlichkeitsarbeit, indem es als einziges Angebot des Deutschen Bundestages über eine Fanseite bei Facebook verfügt. Etwa 1.900 Personen versahen mitmischen.de mit einer Gefällt-mir-Wertung. Auf dem mitmischen.de-Portal des Deutschen Bundestages selbst befindet sich kein Like- beziehungsweise Gefällt-mir-Button, der es ermöglichen würde, Beiträge der Website auf Facebook weiterzuempfehlen. Durch diesen Verzicht soll die Übertragung von Nutzerdaten an Facebook vermieden werden.

Öffentliche Petitionen

Nach Artikel 17 des Grundgesetzes haben alle Menschen das Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag, an die Parlamente der Länder und an Behörden zu wenden. Diese rechtliche Regelung unterscheidet Petitionen von nichtverfassten, also nicht rechtlich geregelten Formaten der Online-Bürgerbeteiligung. Beim Bundestag ist das Verfahren durch die Verfahrensgrundsätze des Petitionsausschusses sowie die Richtlinie öffentliche Petitionen geregelt (Wahlen 2015).

Zum September 2005 traten Neuerungen im Petitionswesen zunächst als Pilotmaßnahme in Kraft, im Oktober 2008 wurden sie in den Regelbetrieb überführt. Seitdem können Petitionen elektronisch eingereicht und öffentliche Petitionen, also Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag von allgemeinem Interesse, im Einvernehmen mit der Petentin beziehungsweise dem Petenten auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht werden. So besteht die Möglichkeit, die Petition innerhalb einer Frist von vier Wochen online mitzuzeichnen oder Diskussionsbeiträge online abzugeben.

Weitere technische Neuerungen wurden zum September 2016 umgesetzt. Seitdem können Petitionstexte gemeinschaftlich mithilfe von Onlineanwendungen zur kollaborativen Texterstellung und -bearbeitung erstellt werden. Bisher (Stand: Oktober 2016) erzielten 20 öffentliche Petitionen das Quorum von mindestens 50.000 Onlinemitzeichnungen. Die technische Umsetzung der Petitionsplattform wird als gelungen bewertet. Verbesserungspotenziale ergeben sich hinsichtlich der Nutzung über mobile Endgeräte.

Wachsende Aufmerksamkeit erhalten aber auch außerparlamentarische Petitionsportale, die sich parallel zum parlamentarischen Portal entwickelt haben (Richter und Bürger 2014; WD 2015). Die Bandbreite der verantwortlichen Organisationen reicht dabei von ehrenamtlichen bis hin zu hybriden Organisationen, die für elektronische Petitionen mobilisieren, diese aber gleichzeitig mit traditionellen Lobbyinginstrumenten verbinden. Zu den Beispielen solcher Plattformen zählen openPetition, Change.org, Avaaz-BÜRGERpetitionen sowie WeAct.

Diese Plattformen weisen grundlegende Unterschiede zu den Petitionen beim Deutschen Bundestag auf (bei denen der Adressat von den Petenten nicht noch angesprochen werden muss). Auch zwischen den Plattformen bestehen Unterschiede in Bezug auf die Motive der verantwortlichen Organisationen (die zum Teil selbst politische Positionen einnehmen), den Umgang mit personenbezogenen Daten der Teilnehmenden (die zum Teil zur Bildung von Profilen genutzt werden) sowie die Prüfung der eingereichten Petitionen (die zum Teil nur auf Anfrage erfolgt). Allen außerparlamentarischen Portalen gemein sind eine aktive Öffentlichkeitsarbeit und die Nutzung von sozialen Medien zur Verbreitung der Informationen über Petitionen.

Der Petitionsausschuss sieht in den außerparlamentarischen Portalen einen möglichen Grund für die sinkenden Zahlen von eingereichten Petitionen (Petitionsausschuss 2016). Grundsätzlich stellt sich daher die Frage einer möglichen Vernetzung mit solchen Plattformen. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die Information der Öffentlichkeit, um so Aufmerksamkeit für Diskussionen und Mitzeichnungen auf dem Petitionsportal im Sinne der Förderung von Beteiligungsprozessen beim Bundestag zu schaffen.

Die Sicht von Stakeholdern zur Online-Bürgerbeteiligung an der Parlamentsarbeit

Im Rahmen des TAB-Projekts wurde im Herbst 2015 auch eine Onlinebefragung des Stakeholder Panels TA des IZT – Institut für Zukunftsstudien und Technologiebewertung durchgeführt, an der sich fast 1.300 Personen beteiligten. Die Ergebnisse der Befragung erheben keinen Anspruch auf Repräsentativität. Sie spiegeln jedoch die Sichten von interessierten Stakeholdern wider, die ihre Meinung zu den Herausforderungen und Folgen von Wissenschaft und Technik einbringen wollen beziehungsweise dem öffentlichen Aufruf zur Teilnahme an der Befragung folgten.

Die Stakeholder nutzen der Befragung zufolge den Internetauftritt des Deutschen Bundestages vorrangig für Informationszwecke. Elektronische Petitionen sind das mit Abstand bekannteste Beteiligungsangebot. Die Befragten nehmen dann an diesem und anderen Angeboten teil, wenn sie ein Interesse an einem Thema haben und es für wichtig erachten. Als mögliche Gründe für die hinter den Erwartungen von Initiatoren zurückbleibenden Beteiligungszahlen werden insbesondere Zweifel an der Berücksichtigung der Ergebnisse im parlamentarischen Prozess benannt, außerdem ein geringer Bekanntheitsgrad der Angebote.

Abb. 2: „Welche Motive veranlassen Sie, die Angebote des Deutschen Bundestages zur Online-Bürgerbeteiligung zu nutzen?“

Abbildung2_MotiveBefragung des Stakeholderpanels TA, Herbst 2015; Quelle: Oertel et al. 2018: 189.


In mehr als 614 inhaltlichen Kommentaren, die die quantitativen Angaben ergänzen, formulierten die Befragten Hinweise für die Gestaltung von Onlinebeteiligungsplattformen beim Deutschen Bundestag. Darin betonen sie zum einen die Bedeutung von Qualitätskriterien, wie klare Informationen über Beteiligungsgegenstand, -verfahren und -ziele, eine Bewerbung des Angebots und eine moderierende Begleitung der Teilnehmenden während des Verfahrens. Auch IT-Sicherheit und Datenschutz sowie eine nutzungsfreundliche Gestaltung, die auch mobile Geräte berücksichtigt, werden benannt. Zum anderen regen die Teilnehmenden der Onlinebefragung an, Beteiligungsverfahren möglichst frühzeitig durchzuführen, Fachleute als Informationsquellen einzubeziehen und die Formulierung unterschiedlicher, differenzierter Positionen im Rahmen des Verfahrens zu ermöglichen. Es kommt ihnen zufolge nicht so sehr auf die Zahl der Teilnehmenden, sondern auf die Qualität und Neuartigkeit der Beiträge an. Die Befragten zeigen sich offen für Experimente mit unterschiedlichen Beteiligungsformaten, sofern daraus Lernerfahrungen gewonnen werden. Auch sollen die Konsequenzen von Beteiligungsergebnissen transparent gemacht werden (zum Beispiel durch eine Vernetzung mit Gesetzentwürfen oder Anfragen). Nicht zuletzt wird vorgeschlagen, die Beteiligungsverfahren gegenüber Angeboten von Dritten klar abzugrenzen und die Bedeutung des Deutschen Bundestages für die öffentliche Meinungs- und Entscheidungsfindung zu betonen.

Gestaltungs- und Entwicklungsoptionen der Online-Bürgerbeteiligung beim Deutschen Bundestag

Online-Bürgerbeteiligung bietet dem Deutschen Bundestag die Chance, die Informiertheit der Bevölkerung über politische Themen zu verbessern und die Transparenz der parlamentarischen Arbeit zu erhöhen. Sie kann dabei unterstützen, spezielle Zielgruppen wie junge Menschen besser zu erreichen und die parlamentarische Kommunikation an sich ändernde Medienwelten anzupassen. Mit Online-Bürgerbeteiligung können etablierte Verfahren an sich wandelnde Erwartungen angepasst werden, wie das Beispiel der Petitionen zeigt. Online-Bürgerbeteiligung kann außerdem die Parlamentsarbeit und Entscheidungsfindung unterstützen, indem sie Argumente, Expertise und Positionen der Bevölkerung sowie von Fachkreisen in politische Prozesse einzubringen hilft.

Ob und inwiefern eine Nutzung von Online-Bürgerbeteiligung an Grenzen stößt, hängt in hohem Maße von der jeweiligen Ausgestaltung der Verfahren ab. Beispielsweise können Einzelne oder Gruppen ausgeschlossen sein beziehungsweise bereits bestehende Ungleichgewichte der Beteiligung verstärkt werden und zu verzerrten Ergebnissen führen. Datenschutzprobleme und Manipulationsversuche sind möglich. Grundsätzlich besteht die Gefahr, dass Erwartungen an die Online-Bürgerbeteiligung sowohl aufseiten der Initiatoren als auch der Bevölkerung enttäuscht werden und sich entgegen der Intention ein Legitimationsverlust einstellt.

Auf Basis dieses Resümees lassen sich Gestaltungs- und Entwicklungsoptionen des Bundestages in vier Bereichen identifizieren.

Welche Beteiligung ist gewünscht?

Die Mitglieder des Deutschen Bundestages haben in den vergangenen Jahren Erfahrungen mit unterschiedlichen Formen der Online-Bürgerbeteiligung gemacht. Dazu zählen Diskussionsmöglichkeiten in Onlineforen über einen kürzeren oder längeren Zeitraum (beim Ausschuss Digitale Agenda, bei der Endlagerkommission und bei mitmischen.de), Onlinebefragungen und Konsultationen zu Textentwürfen (bei der Endlagerkommission), die spontane Interaktion mittels Chats oder auf Twitter (bei verschiedenen Ausschüssen und Kommissionen), das Einbringen von und die Abstimmung über Vorschläge und Ideen (bei der Internet-Enquete) und nicht zuletzt die E-Petitionen als Form, bei der die Initiative bei der Bevölkerung liegt.

Als Formate der Online-Bürgerbeteiligung kommen insbesondere Konsultationen infrage, da die Entscheidungsmacht entsprechend dem Grundsatz der repräsentativen Demokratie bei den gewählten Abgeordneten liegt. Bei Konsultationen kann es sich um unverbindliche Interaktionen handeln oder aber um Diskussionen, die in ein formelles Verfahren eingebunden sind und deren Ergebnisse im parlamentarischen Prozess berücksichtigt werden. Während auch unverbindliche Angebote für höhere Informiertheit und Transparenz sorgen können, spricht für eine formelle Einbindung, dass die in Aussicht gestellte Wirkung stärker zur Beteiligung motiviert. Neben einer formellen Regelung des Umgangs mit den Beteiligungsergebnissen wie beispielsweise bei den Petitionen kann auch für andere Beteiligungsverfahren eine verbindliche Zusage über den Umgang mit den Ergebnissen erfolgen.

Der parlamentarische Prozess sieht bereits in verschiedenen Phasen das Einholen von Informationen und externen Sichtweisen vor. Konsultative Formen der Online-Bürgerbeteiligung haben sich besonders in frühen Stadien der Entscheidungsfindung bewährt, in denen noch keine Festlegung auf eine Auswahl von Optionen erfolgt ist. Eine Beteiligung der Mitglieder des Deutschen Bundestages selbst oder – in deren Vertretung – der Beschäftigten der Fraktionen oder der Abgeordnetenbüros an den Beteiligungsverfahren kann die Motivation zur Teilnahme erhöhen.

Die meisten der im Rahmen des TAB-Projekts betrachteten Angebote beziehen sich auf die parlamentarische Arbeit in Ausschüssen und Sondergremien und damit auf den Charakter des Bundestages als Arbeitsparlament. Die unterschiedlichen Formate haben sich grundsätzlich bewährt, auch wenn es im Einzelnen noch Verbesserungspotenziale gibt. Alternativ beziehungsweise ergänzend wäre denkbar, die Öffentlichkeit stärker an der Tätigkeit des Bundestages als Redeparlament zu beteiligen, auch wenn entsprechende Vorschläge, etwa zur stärkeren Öffnung der Fragestunden im Plenum, bislang noch nicht im Detail konzipiert oder erprobt wurden.

Sowohl die Internet-Enquete als auch internationale Beispiele zeigen, dass sich mithilfe von Online-Bürgerbeteiligung spezifische Zielgruppen erfolgreich ansprechen und einbeziehen lassen, für die eine Nutzung des Internets besondere Relevanz hat. Zudem könnte Online-Bürgerbeteiligung stärker dazu genutzt werden, um Initiativen der Bevölkerung zu ermöglichen und in den parlamentarischen Prozess einzubringen (zum Beispiel durch Vorschlagssysteme oder durch Agendasetting-Prozesse). Die E-Petitionen haben sich in dieser Hinsicht als sehr erfolgreich erwiesen, lassen sich aber nur in beschränktem Ausmaß weiterentwickeln.

Welche Prinzipien sollten die Durchführung leiten?

Für die Umsetzung von Onlinebeteiligungsangeboten beim Deutschen Bundestag werden zum Teil Standardtools wie Onlineforen und Weblogs genutzt. Diese stoßen aber an Grenzen, wenn mehr als nur eine unverbindliche Diskussion erreicht werden soll. Spezialisierte Plattformen sind zwar verfügbar, für ihre Anpassung an den jeweiligen Anwendungszweck, die Zielgruppe und die Kontextbedingungen müssen jedoch finanzielle Mittel vorgesehen und die jeweiligen Gremien formalrechtlich in die Lage versetzt werden, diese zielgerichtet einsetzen zu können.

Daneben sollte als weiteres Prinzip gelten, dass die Umsetzung dem Stand von Technik und Wissenschaft entspricht. Dazu zählen technische und gestalterische Aspekte sowie der Schutz vor Missbrauch und Manipulation. Beteiligungsangebote sollten möglichst inklusiv sein und die angestrebte Zielgruppe zur Beteiligung motivieren. In einigen Kommentaren in der Onlinebefragung des Stakeholder Panels TA sowie in Beobachtungen im Rahmen dieses Projekts wurde festgestellt, dass Umsetzungen beim Bundestag nicht immer dem Stand der Technik entsprechen. Nicht zuletzt deshalb empfehlen sich eine stärkere Bündelung der Erfahrungen und der Kompetenzen im Bereich der Online-Bürgerbeteiligung innerhalb des Bundestages beziehungsweise der Bundestagsverwaltung sowie die Entwicklung von Standards der Bürgerbeteiligung. Ein solches Vorgehen kann auch die Zusammenarbeit mit Dienstleistungsunternehmen im Bereich der Online-Bürgerbeteiligung strukturieren, erleichtern und die Umsetzung entsprechender Formate beschleunigen.

Ein Teilaspekt der Entwicklung von Standards betrifft die Fragen, ob Beiträge vorab durch ein Moderationsteam geprüft werden sollen und ob die Teilnehmenden ihre Beiträge namentlich kennzeichnen müssen. Auch wenn sich die befragten Stakeholder jeweils mit einer knappen Mehrheit für diese Optionen aussprechen, empfiehlt es sich unter anderem aus rechtlicher Sicht, auf eine Vorabmoderation und eine Klarnamenpflicht zu verzichten. Im ersteren Fall können sich Haftungsrisiken ergeben, falls Beiträge von Teilnehmenden, die Rechtsverstöße beinhalten, versehentlich publiziert werden. Im letzteren Fall stehen der Schutz persönlicher Daten und die Gefahr einer Selbstzensur dem Zwang zur namentlichen Kennzeichnung von Meinungsbeiträgen entgegen.

Onlinebeteiligungsangebote benötigen Strukturierung, um Ergebnisse zu erzielen, die im parlamentarischen Prozess anschlussfähig sind. Eine solche Strukturierung kann beispielsweise durch eine Moderation erfolgen oder auch durch einen engen Bezug der Diskussion auf ein vorliegendes Dokument (zum Beispiel einen Gesetzentwurf). Rein quantitative Verfahren wie Abstimmungen unter den Teilnehmenden bergen dagegen das Risiko von Manipulationen, die sich bei Onlinebeteiligungsangeboten nur dann vermeiden lassen, wenn Verfahren begleitet und Verstöße gegen Verfahren oder Prinzipien der Onlinebeteiligung unterbunden werden.

Eine weitere prinzipielle Frage betrifft die Einbettung von Beteiligungsangeboten in den Kontext der Onlineangebote des Bundestages und weiterer Anbieter. Um die Sichtbarkeit der Angebote zu erhöhen, könnten sie an zentraler Stelle in das Portal des Bundestages eingebunden werden, wie es das Beispiel der Petitionsplattform zeigt. Auch eine Zusammenarbeit mit Drittanbietern und Social-Media-Plattformen könnte dabei helfen, mit den Angeboten eine größere Zahl von Menschen zu erreichen und zu motivieren. Dabei sollten allerdings die Möglichkeiten, die sich zur Adressierung bestimmter Zielgruppen eröffnen, jeweils gegen die Risiken, insbesondere hinsichtlich des Schutzes persönlicher Daten, aber auch hinsichtlich der Wahrnehmbarkeit des Bundestages als zentrale politische Anlaufstelle, abgewogen werden.

Was bedeutet das in der Praxis?

Für die Praxis der Umsetzung von Onlinebeteiligungsangeboten beim Bundestag folgt aus diesen Prinzipien unter anderem, dass für die gesamte Institution und unabhängig von konkreten Vorhaben übergreifende Regelungen zur technischen und gestalterischen Umsetzung definiert werden sollten. So ließe sich vermeiden, dass die jeweiligen Gremien immer wieder neu entsprechende Regelungen entwickeln müssen und gleichzeitig Erfahrungen, aber auch wertvolle Zeit verloren gehen. Solche Regelungen könnten die Form eines Musterlastenhefts annehmen, das im Anwendungsfall nur noch angepasst werden muss.

Bewährt hat sich grundsätzlich die Festlegung von Anforderungen an die Bürgerbeteiligung im Rahmen des Einsetzungsbeschlusses von Gremien des Bundestages. Dies sollte fortgeführt und ausgebaut werden. Neben Leitgedanken zur Bedeutung der Beteiligung der Öffentlichkeit (wie bei der Internet-Enquete) sind auch finanzielle Vorkehrungen für die Umsetzung (wie bei der Endlagerkommission) zu empfehlen.

Die Umsetzung von Verfahren der Online-Bürgerbeteiligung stellt das Verwaltungspersonal des Bundestages perspektivisch vor neue Aufgaben, die bislang meist noch von Dienstleistungsunternehmen übernommen werden. In dieser Hinsicht wären ein größerer Austausch zwischen den mit Verfahren der Online-Bürgerbeteiligung befassten Personen sowie entsprechende Möglichkeiten der Weiterbildung wünschenswert, um Lernprozesse auf Organisationsebene anzustoßen und um zu vermeiden, dass Beteiligungsaktivitäten und die mit ihnen verbundenen Erfahrungsgewinne isoliert bleiben. Alternativ oder auch ergänzend könnte die Benennung zentraler Ansprechpersonen für Fragen der Bürgerbeteiligung dafür sorgen, dass Wissen und Erfahrungen gremienübergreifend für die Mitglieder des Bundestages, die Fraktionen und das Verwaltungspersonal zur Verfügung stehen.

Um den Zugang zu Beteiligungsangeboten zu erleichtern, bieten sich Authentifizierungsverfahren an, die eine mehrfache Registrierung bei unterschiedlichen Angeboten entbehrlich machen. Der Zugang zur E-Petitionsplattform mithilfe des neuen Personalausweises kann dafür als Beispiel gelten, allerdings ist noch nicht ersichtlich, inwiefern dieses Angebot tatsächlich angenommen wird. Für weitere Optionen wie Shibboleth oder Facebook Connect ist jeweils zu prüfen, inwiefern sie für die jeweilige Zielgruppe geeignet sind und den Datenschutzanforderungen genügen.

Angebote der Online-Bürgerbeteiligung sollten ferner kontinuierlich durch evaluierende Maßnahmen begleitet werden, die durch unabhängige Beobachter durchgeführt werden. Für eine begleitende Beobachtung kämen auch Bürgergremien infrage. Die Auswahl von Themen und Formaten für die Online-Bürgerbeteiligung könnte im Vorfeld durch empirische Tests mit Vertretern der jeweiligen Zielgruppe überprüft werden, um spätere Enttäuschungen bei der Durchführung zu vermeiden.

Strategische Überlegungen

Der Deutsche Bundestag hat sich auf einen Pfad der behutsamen, sukzessiven Entwicklung seiner Onlinebeteiligungsangebote begeben, der sowohl Experimente (wie die Arbeitsweisen der Internet-Enquete) als auch die Weiterentwicklung etablierter Verfahren (wie die E-Petitionen) umfasst. In diesem Zuge ist darauf zu achten, dass der Deutsche Bundestag als Institution aus den gewonnenen Erfahrungen lernen kann und beispielsweise durch institutionelle Vorkehrungen dem Problem personeller Fluktuation begegnet.

Ergänzt werden sollte diese Vorgehensweise durch eine strategische Einbindung der Online-Bürgerbeteiligung in die parlamentarische Arbeit, die bis heute allerdings auch in anderen Ländern nur selten gegeben ist. Nicht zuletzt empfiehlt es sich, die Forschung zu den Möglichkeiten und Grenzen der Online-Bürgerbeteiligung zu fördern, um bestehende Lücken zu schließen. Dabei kommt (auch international) vergleichenden Studien zum Einsatz in der parlamentarischen Arbeit eine hohe Bedeutung zu, um aus den Erfahrungen Dritter zu lernen und um theoretische und praktische Impulse für die Online-Bürgerbeteiligung beim Deutschen Bundestag zu generieren.

Literatur

ADA (Ausschuss Digitale Agenda) (2014): Onlinebeteiligung mittels vBulletin. Deutscher Bundestag, Ausschussdrucksache 18(24)29, Berlin

Alcántara; S.; Bach, N.; Kuhn, R.; Ullrich, P. (2016): Demokratietheorie und Partizipationspraxis. Analyse und Anwendungspotentiale deliberativer Verfahren. Wiesbaden

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WD (Wissenschaftliche Dienste) (2015): Parlamentarische und außerparlamentarische Online-Petitionsportale im Vergleich. Ausarbeitung WD 3 – 3000 – 219/15. Deutscher Bundestag, Berlin

Weiß, A. (2011): Theorie der Parlamentsöffentlichkeit. Elemente einer Diskursgeschichte und deliberatives Modell. Baden-Baden

 

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Repräsentation und Parlamentarismus
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Informationen zur Studie

TAB Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag
Online-Bürgerbeteiligung an der Parlamentsarbeit
Projekt-Website des TAB


Britta Oertel / Carolin Kahlisch / Steffen Albrecht, unter Mitarbeit von Jan Odenbach
Online-Bürgerbeteiligung an der Parlamentsarbeit. Angebote des Deutschen Bundestages zwischen Experiment und formeller Beteiligung
Baden-Baden, Nomos 2018 (in Gemeinschaft mit edition sigma)


Aus der Annotierten Bibliografie

Mike Friedrichsen / Roland A. Kohn (Hrsg.)

Digitale Politikvermittlung. Chancen und Risiken interaktiver Medien

Wiesbaden: Springer VS 2013; XXI, 525 S.; 49,99 €; ISBN 978-3-658-01125-3
Welche Chancen und Risiken wird die künftige Entwicklung der digitalen Kommunikation für den Bereich der Politikvermittlung und damit für die politischen Systeme mit sich bringen? Die Autoren dieses Bandes gehen dieser Frage nicht nur mit Blick auf Deutschland nach, sondern untersuchen auch die Einflüsse der digitalen Medien auf internationale Ereignisse – damit werden zahlreiche politische Veränderungsprozesse mit dem Begriff Web 2.0 verbunden. Der Band ist in vier Hauptteile gegliedert, in denen die jeweiligen Ausprägungen der digitalen...weiterlesen


Ulrich Riehm / Knud Böhle / Ralf Lindner

Elektronische Petitionssysteme. Analysen zur Modernisierung des parlamentarischen Petitionswesens in Deutschland und Europa

Berlin: edition sigma 2013 (Studien des Büros für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag 35); 282 S.; kart., 24,90 €; ISBN 978-3-8360-8135-1
Der Deutsche Bundestag hat im Jahr 2005 das elektronische Petitionssystem eingeführt und damit die Veröffentlichung, Mitzeichnung und Diskussion von Petitionen ermöglicht. Dieser Prozess wurde vom Büro für Technikfolgenabschätzung bis ins Jahr 2007 wissenschaftlich begleitet (siehe die Rezension des Abschlussberichts unter Buch‑ID 37067). Mit dieser zweiten Studie werden die Entwicklungen in Deutschland seit 2007 dargestellt sowie die Modernisierungstendenzen in Europa aufgezeigt. Einen Sc...weiterlesen


Ramón Reichert

Die Macht der Vielen. Über den neuen Kult der digitalen Vernetzung

Bielefeld: transcript Verlag 2013 (Edition Medienwissenschaft); 210 S.; kart., 24,99 €; ISBN 978-3-8376-2127-3
Schaffen die digitalen Vernetzungsmedien eine „Ermöglichungsmacht“ (7), die über die zunehmenden Partizipationsmöglichkeiten den Boden für mehr Demokratie im Sinne einer kritischen Gegenöffentlichkeit bereitet? Angesichts der fast täglichen Konfrontation mit Online‑Petitionen, Protestforen etc. liegt dieser Eindruck nahe. Umgekehrt sind, das zeigen gerade die Ereignisse der vergangenen Monate, auch die Kontrollmöglichkeiten durch das Internet ins nahezu Unermessliche gestiegen....weiterlesen


Annette Guckelberger

Aktuelle Entwicklungen des parlamentarischen Petitionswesens. Online-Petitionen, Öffentliche Petitionen, Landesrecht

Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft 2011 (Studien zu Staat, Recht und Verwaltung 19); 166 S.; 39,- €; ISBN 978-3-8329-6969-1
Das Petitionswesen wird seit geraumer Zeit von Bürgern als Beschwerde- und Eingabemöglichkeit genutzt und gilt als wichtiges Moment innerhalb des demokratischen Prozesses. Dabei wird es von den einzelnen deutschen Bundesländern verschieden ausgestaltet, was zu unterschiedlichen Gesetzeslagen innerhalb Deutschlands führt. Durch die Entwicklung digitaler Medien eröffnen sich nun für das Petitionswesen neue Möglichkeiten, weshalb von politischer Seite aus über eine (sowohl landes- als auch bundeswe...weiterlesen


Außerparlamentarische Plattformen

abgeordnetenwatch.de
Eine Transparenzplattform, die die Aktivitäten von Abgeordneten dokumentiert und Interaktionen mit ihnen ermöglicht.

AVAAZ-BÜRGERpetitionen
Avaaz versteht sich als „ein weltweites Kampagnen-Netzwerk, das mit Bürgerstimmen politische Entscheidungen beeinflusst“.

Change.org
Der Verein Change.org organisiert von Berlin aus mit acht Mitarbeiter*innen weltweit Kampagnen für eine bessere Gesellschaft.

DEMOCRACY Deutschland e. V.
Der unabhängige und gemeinnützige Verein betreibt mit der App „Democracy“ eine Plattform, die mehr Transparenz und Partizipation im Gesetzgebungsprozess des Deutschen Bundestages schaffen möchte. Interessierte Bürger*innen können sich über Gesetzesinitiativen und den jeweiligen Stand der Beratung informieren, eigenes Wissen in den Prozess einbringen und vor der offiziellen Bundestags-Entscheidung selbst über Gesetzesvorhaben abstimmen. Interessierte Politiker*innen erhalten dadurch ein auf eine konkrete Sachfrage bezogenes Stimmungsbild und die Möglichkeit der dauerhaften Rückkopplung mit den Bürger*innen.

openPetition
openPetition versteht sich als politisch neutrale Plattform, die Bürgerinitiativen und Einzelne dabei unterstützt, eine Petition zu erstellen, dafür Unterschriften zu sammeln und diese beim entsprechenden Empfänger einzureichen.

WeAct
WeAct ist die Petitionsplattform der Bürgerbewegung Campact, die mit knapp zwei Millionen Menschen eine progressive Politik verfolgt.


zum Thema
Demokratie gestalten – zum Verhältnis von Repräsentation und Partizipation

 

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