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Pfadwechsel ins soziale Nirwana? Das bedingungslose Grundeinkommen als Irrweg der Wohlfahrtsstaatsentwicklung

08.10.2018
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Prof. Dr. rer. pol. Christoph Butterwegge

bge berlin flickrDie Vorstellungen von einem bedingungslosen Grundeinkommen mögen verlockend sein, doch erweisen sich für Christoph Butterwegge bei genauerer Betrachtung als Irrtum. Foto: Generation Grundeinkommen (flickr, https://www.flickr.com/photos/generation-grundeinkommen/26750714954/in/album-72157669107729715/; Lizenz: CC BY 2.0)

 

Die utopische Idee, sämtliche Bürger vom Arbeitszwang zu befreien und Armut zu vermeiden, indem der Staat allen Gesellschaftsmitgliedern ein gleich hohes, ihre materielle Existenz auf einem Mindestniveau sicherndes Grundeinkommen zahlt, geht auf den englischen Staatsmann Thomas Morus zurück und klingt zunächst einmal faszinierend. Das bedingungslose Grundeinkommen (BGE) als ihre zeitgemäße Ausprägung würde das zeitraubende Ausfüllen umfangreicher Formulare, den Papierkrieg mit der Sozialbürokratie, den permanenten Kontrolldruck von Jobcentern und Sanktionen überflüssig machen, die verhängt werden, wenn Transferleistungsbezieher*innen nicht zu einem mit ihnen vereinbarten Termin erscheinen, die Teilnahme an einem Bewerbungstraining verweigern oder eine Maßnahme der beruflichen Weiterbildung abbrechen. Auch für die meisten Hartz-IV-Betroffenen wäre es ideal, müssten sie weder eine Bedürftigkeitsprüfung über sich ergehen lassen noch die Eingliederungsvereinbarung unterzeichnen, aber auch nicht jeden Job annehmen, zum wiederholten Mal ein nutzloses Bewerbungstraining mitmachen oder an einer sinnentleerten Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen.


Das Ende des Sozialstaates, wie wir ihn kennen

Die vergleichende Wohlfahrtsstaatsforschung hat interessante Erkenntnisse über Gemeinsamkeiten, nationale Besonderheiten, mögliche Entwicklungsalternativen und die historische „Pfadabhängigkeit“ der Sozialstaatsentwicklung geliefert. Manchmal klagen Kritiker*innen jedoch über diese pfadabhängige Entwicklung des heimischen Sozialstaates und damit verbundenen „Reformblockaden“. Dabei meinen sie allerdings seine Resistenz gegenüber den Versuchen wirtschaftsnaher Kräfte, ihn zu demontieren, und die Beharrlichkeit seiner Anhänger*innen, wenn es gilt, bewährte Schutzregelungen zu erhalten. Glücklicherweise kann man die sozialen Sicherungssysteme eines Landes und deren spezifische Funktionsmechanismen nicht so einfach wechseln wie ein Mensch seine Kleider.

Nach den besonderen Merkmalen des deutschen Wohlfahrtsstaates muss deshalb gefragt werden, weil keine Reform „pfadunabhängig“ ist. Wenn sie mehr Gerechtigkeit und/oder mehr Effizienz schaffen will, muss daher auf die nationalen Spezifika der Sozialpolitik, vielleicht schon über ein Jahrhundert lang bestehende organisatorische Strukturen und Instrumente, Rücksicht genommen werden.

Seit den Reformen Otto von Bismarcks ist Deutschland ein Sozialversicherungsstaat. Ihn kennzeichnet eine Dominanz des Versicherungsprinzips, was sich auch in der Art seiner Finanzierung niederschlägt: Das hierzulande bestehende System speist sich nur zu einem guten Drittel aus Steuereinnahmen, während fast zwei Drittel aus Beiträgen stammen, die in sämtlichen Versicherungszweigen (gesetzliche Krankenversicherung, gesetzliche Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung) von Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen halbparitätisch aufgebracht wurden, bis die Einführung der Pflegeversicherung 1995 durch Streichung eines gesetzlichen Feiertages beziehungsweise die fast völlige Alleinfinanzierung seitens der Arbeitnehmer*innen (im Freistaat Sachsen) damit Schluss machte. Eine Ausnahme bildet die Gesetzliche Unfallversicherung, bei der die traditionelle Arbeitgeberhaftung bei Betriebsunfällen auch dann noch eine Beteiligung der Versicherten an der Finanzierung ausschloss, als sie Berufskrankheiten und Wegeunfälle gleichfalls mit abdeckte.

Gleichwohl weist ein Sozialversicherungsstaat den großen Vorteil auf, dass beitragsfinanzierte Leistungsansprüche im Unterschied zu steuerfinanzierten Transferleistungen durch die Eigentumsgarantie der Verfassung (Art. 14 Abs. 1 GG) geschützt sind. Eine steuerfinanzierte Transferleistung verzeichnet zudem gegenüber einem beitragsfinanzierten Sicherungssystem das Manko, dass ihre Bezieher*innen von der Kassenlage des Staates abhängig werden: Unter dem Druck haushalts- und finanzpolitischer „Sparzwänge“ bestünde die Gefahr, dass keine Dynamisierung (der Höhe) des Grundeinkommens stattfände, sondern Kürzungsmaßnahmen beschlossen würden, und zwar Jahr für Jahr, wenn die Steuereinnahmen sinken oder wenn man andere Staatsausgaben für wichtiger beziehungsweise vordringlicher hält.

Wegen der immensen Kosten des Grundeinkommens müssten seine Befürworter die Sozialversicherung und andere Transferleistungen (zum Beispiel Elterngeld, Wohngeld und Sozialhilfe) abschaffen. Durch das bedingungslose Grundeinkommen würden sich auch der Kündigungsschutz, Tarifverträge und Mindestlöhne erübrigen. Das erklärte Ziel neoliberaler Reformer, einen „Minimalstaat“ zu schaffen, wäre gewissermaßen nebenbei erreicht.

Die von Götz W. Werner, Thomas Straubhaar und Dieter Althaus entwickelten BGE-Modelle mit der größten öffentlichen Resonanz laufen auf eine Zerschlagung des Sozialversicherungsstaates hinaus, der zumindest seinem Anspruch nach den Lebensstandard von Erwerbslosen halbwegs sichernde Lohnersatzleistungen bereitstellt und die Lebensleistung von Ruheständler*innen durch Zahlung einer Rente oder Pension anerkennt. Dagegen sieht das Grundeinkommen von den konkreten Arbeits-, Lebens-, Einkommens- und Vermögensverhältnissen seiner Bezieher*innen ab. Es wird sämtlichen Bürgern in gleicher Höhe gezahlt – ganz egal, ob sie Spitzensportler oder schwerstbehindert, ob sie Villenbesitzer oder obdachlos, ob sie Multimilliardär, Müllwerker oder Multijobberin sind. Alle werden über einen Leisten geschlagen, was differenzierte Lösungen für soziale Probleme ausschließt und zutiefst ungerecht ist. Wer auch in Zukunft gegen Standardlebensrisiken wie Krankheit, Invalidität, Pflegebedürftigkeit oder Grundeinkommensarmut im Alter (wenn es nicht mehr durch Erwerbstätigkeit aufgestockt werden kann) geschützt sein will, muss teure Privatversicherungen abschließen, was zwar den Versicherungskonzernen, ihren Aktionären und Finanzmarktakteuren, aber nicht den Bedürftigen nützt, die heute noch sozialversichert sind.


Sozialpolitik nach dem Gießkannenprinzip

Aufgrund seiner mangelnden Zielgenauigkeit eignet sich das bedingungslose Grundeinkommen nur sehr bedingt zur Verringerung oder zur Verhinderung der Neuentstehung von Armut. Keinem nützt eine Sozialpolitik nach dem Gießkannenprinzip: Reiche brauchen das Grundeinkommen nicht, weil sie Geld im Überfluss haben, und Armen reicht es nicht, um würdevoll leben zu können. Bekämen alle Bürger vom Staat 1.000 Euro pro Monat, nähme zwar die absolute, nicht jedoch die hierzulande erheblich bedeutsamere relative Armut deutlich ab. Vielmehr würde die von der EU bei 60 Prozent des mittleren bedarfsgewichteten Einkommens angesetzte Armuts(risiko)schwelle bloß so weit nach oben verschoben, dass man ihr mit diesem Betrag allein nahe bliebe. Um dies zu ändern, müsste man trotz Grundeinkommensbezugs erwerbstätig sein, wodurch ein indirekter Arbeitszwang fortbestünde.

Was zahlreichen Erwerbslosen als „Schlaraffenland ohne Arbeitszwang“ erscheint, wäre mithin ein Paradies für Unternehmer, in dem die abhängig Beschäftigten weniger soziale Rechte geltend machen könnten und ihre Gewerkschaften als (Gegen-)Machtfaktor praktisch ausfallen würden. Letztlich ist das Grundeinkommen elitär und pseudoegalitär, weil so getan wird, als bestünde die soziale Gleichheit schon, obwohl sie in Wirklichkeit erst geschaffen werden muss. Man kann den Kommunismus nun einmal nicht im Kapitalismus verwirklichen, wie wohlwollende BGE-Anhänger*innen offenbar glauben.

Vermutlich würde das bedingungslose Grundeinkommen als ein Kombilohn für alle wirken, weil der Staat für die Reproduktion der Ware Arbeitskraft aufkäme und die Unternehmen dafür mit dem von ihnen gezahlten Lohn oder Gehalt entsprechend weniger dafür aufbringen müssten. Da die Menschen nicht bloß der Existenzsicherung wegen arbeiten, dürften die meisten BGE-Empfänger*innen an einer Beschäftigung interessiert bleiben. Der ausufernde Niedriglohnsektor, heute bereits das Haupteinfallstor für Erwerbs-, Familien- und spätere Altersarmut in Deutschland, würde deshalb nicht wie durch einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn in existenzsichernder Höhe und ohne Ausnahmen für besonders vulnerable Personengruppen (Langzeiterwerbslose, Jugendliche ohne Berufsabschluss und Kurzzeitpraktikanten) eingedämmt, sondern noch massiver durch den Staat subventioniert. Dabei hat dieser seit 2005 bereits Arbeitslosengeld II in Höhe von über 100 Milliarden Euro an sogenannte Aufstocker*innen bezahlt, also Menschen, die gar nicht arbeitslos sind, sondern von ihrem Lohn oder Gehalt nicht leben können.

Wenngleich das bedingungslose Grundeinkommen die Existenz aller (Wohn-)Bürger*innen ohne Ansehen der Person, Arbeitspflicht und besonderen Nachweis sichert, würde es den bestehenden Sozialstaat zerstören, ohne die Armut zu verringern und für mehr Gerechtigkeit sorgen zu können. Denn das BGE erfüllt keine der Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, damit es den wichtigsten „Bindestrich-Gerechtigkeiten“ entspricht: Bedarfsgerechtigkeit schafft das Grundeinkommen deshalb nicht, weil es alle Bürger*innen über einen Kamm schert, ohne deren spezifische Arbeits-, Wohn- und Lebenssituation (zum Beispiel als Obdachloser oder Schwerstbehinderter) zu berücksichtigen. Leistungsgerechtigkeit verwirklicht das Grundeinkommen deshalb nicht, weil es alle Bürger*innen unabhängig von ihrer jeweiligen Arbeits- oder Lebensleistung in gleicher Höhe erhalten. Verteilungsgerechtigkeit ermöglicht das Grundeinkommen deshalb nicht, weil keine Umverteilung von oben nach unten dadurch stattfindet, dass jeder (Wohn-)Bürger denselben Geldbetrag erhält.

Wenn das bedingungslose Grundeinkommen überhaupt einem Gerechtigkeitsprinzip genügt, dann jenem einer „Chancen-“ oder „Teilhabegerechtigkeit“, unter der neoliberale Kritiker des Sozialstaates die Möglichkeit der Individuen verstehen, sich gemäß ihrer Fähigkeiten und Fertigkeiten eigenverantwortlich zu entwickeln. Man kann die Gerechtigkeitsdefizite des Grundeinkommens auch nicht dadurch verringern, dass man es zuerst auf seine (möglicherweise unerwünschten) Folgen in einem „Probelauf“ testet, also zeitlich und oder räumlich begrenzt einführt und dann auf der Basis neuer Erkenntnisse nachjustiert.

Anstatt die Existenz des Sozialstaates durch ein gesellschaftliches Großexperiment mit zweifelhaftem Ausgang aufs Spiel zu setzen, sollte man ihn „universalisieren“ und durch den Übergang zu einer solidarischen Bürgerversicherung zu einem inklusiven Sicherungssystem weiterentwickeln, das kein Gesellschaftsmitglied ausgrenzt. Dabei geht es im Unterschied zu einem bedingungslosen Grundeinkommen nicht um einen Systemwechsel, sondern um eine genau durchdachte Weiterentwicklung des bestehenden Sozialsystems, verbunden mit innovativen Lösungen für Problemlagen, die aus den sich stark wandelnden Arbeits- und Lebensbedingungen (Stichworte: Flexibilisierung des Arbeitsmarktes, Liberalisierung der Leiharbeit, Erosion des Normalarbeitsverhältnisses, Prekarisierung der Beschäftigungsverhältnisse, Auflösung der Normalfamilie sowie Pluralisierung der Lebens- und Liebesformen) resultieren. Da sämtliche Wohnbürger*innen in das System einbezogen wären, blieben weder Selbstständige, Freiberufler*innen, Beamt*innen, Abgeordnete und Minister*innen noch Ausländer*innen mit Daueraufenthalt in der Bundesrepublik außen vor. Nicht bloß auf Löhne und Gehälter, sondern auf sämtliche Einkunftsarten (auch Zinsen, Dividenden, Tantiemen sowie Miet- und Pachterlöse) müssten Beiträge gezahlt werden. Nach oben darf es im Grunde weder Versicherungspflicht- noch Beitragsbemessungsgrenzen geben, die es privilegierten Personengruppen erlauben, in exklusive Sicherungssysteme auszuweichen und sich ihrer Verantwortung für sozial Benachteiligte (ganz oder teilweise) zu entziehen.


Literatur

Althaus, Dieter/ Binkert, Hermann (Hrsg.): Solidarisches Bürgergeld. Den Menschen trauen – Freiheit nachhaltig und ganzheitlich sichern, 2. Aufl. Norderstedt 2010

Borchard, Michael (Hrsg.): Das Solidarische Bürgergeld – Analyse einer Reformidee, Stuttgart 2007

Butterwegge, Christoph: Armut, 3. Aufl. Köln 2018

Butterwegge, Christoph: Hartz IV und die Folgen. Auf dem Weg in eine andere Republik?, 3. Aufl. Weinheim/Basel 2018

Butterwegge, Christoph: Krise und Zukunft des Sozialstaates, 6. Aufl. Wiesbaden 2018

Butterwegge, Christoph/ Rinke, Kuno (Hrsg.): Grundeinkommen kontrovers. Plädoyers für und gegen ein neues Sozialmodell, Weinheim/Basel 2018

Ebert, Thomas: Soziale Gerechtigkeit in der Krise, Bonn 2012 (Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung, Bd. 1291)

Straubhaar, Thomas (Hrsg.): Bedingungsloses Grundeinkommen und Solidarisches Bürgergeld – mehr als sozialutopische Konzepte, Hamburg 2008

Straubhaar, Thomas: Radikal gerecht. Wie das bedingungslose Grundeinkommen den Sozialstaat revolutioniert, Hamburg 2017

Werner, Götz W.: Einkommen für alle. Bedingungsloses Grundeinkommen – die Zeit ist reif, Köln 2018 (Neuausgabe)

Werner, Götz W./ Goehler, Adrienne: 1000 € für jeden. Freiheit. Gleichheit. Grundeinkommen, Berlin 2010

_________________

Prof. Dr. Christoph Butterwegge lehrte bis 2016 Politikwissenschaft an der Universität zu Köln. Soeben ist das von ihm und Kuno Rinke herausgegebene Buch „Grundeinkommen kontrovers. Plädoyers für und gegen ein neues Sozialmodell“ erschienen.

 

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Literatur

Christoph Butterwegge / Kuno Rinke (Hrsg.):
Grundeinkommen kontrovers. Plädoyers für und gegen ein neues Sozialmodell
Weinheim/Basel, Beltz Juventa 2018 (zur Rezension)


Standpunkt

Warum es Zeit für ein bedingungsloses Grundeinkommen ist! Die Digitalisierung der Arbeitswelt erfordert ein Umdenken

Künstliche Intelligenz und kluge Maschinen bieten für Thomas Straubhaar die historische Chance, Beschäftigungsverhältnisse neu zu organisieren. Um das durch den digitalen Wandel mehr denn je herausgeforderte Sozialsystem zukunftsfähig zu machen, fordert er ein bedingungsloses Grundeinkommen für alle. Finanziert werden soll es durch eine radikale Steuerreform, die sich nicht länger auf menschliche Arbeit, sondern auf die gesamte Wertschöpfung der Unternehmen stützt. Der Autor erörtert die Vorzüge eines solchen Umbaus wie die Befreiung des Menschen von unwürdiger Arbeit und die Ermächtigung zu selbstbestimmtem Handeln.
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Diskussion

Christoph Butterwegge und Philip Kovce im Gespräch mit Constantin Schnell
Bedingungsloses Grundeinkommen?
Veranstaltungsreihe Geld m/Macht Wirtschaft der Stadtbibliothek Stuttgart in Kooperation mit der GLS-Bank, Podcast, 19. April 2018

 

Richard David Precht und Christoph Butterwegge im Gespräch mit Simone Miller
Ein besseres Leben für alle oder das Ende des Sozialstaats?
Deutschlandfunk Kultur, Sein und Streit, 15. Juli 2018


Aus der Annotierten Bibliografie

Rigmar Osterkamp (Hrsg.)

Auf dem Prüfstand: Ein bedingungsloses Grundeinkommen für Deutschland?

Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft 2015 (Zeitschrift für Politik. Sonderband 7); 250 S.; 49,- €; ISBN 978-3-8487-2045-3
Die Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens (BGE), das allen Mitgliedern einer Gesellschaft ohne Gegenleistung und Bedürftigkeitsprüfungen regelmäßig gewährt wird, hat viele Fürsprecher gefunden. Zu den bekanntesten zählt der belgische Ökonom Philippe Van Parijs, der mit seiner Studie „Real freedom for all: what (if anything) can justify capitalism?“ (1995) eine viel beachtete egalitaristische Begründung dieses Ansatzes vorgelegt hat. Im deutschsprachigen Raum haben ...weiterlesen


Christoph Butterwegge

Armut in einem reichen Land. Wie das Problem verharmlost und verdrängt wird

Frankfurt a. M./New York: Campus Verlag 2009; 378 S.; kart., 24,90 €; ISBN 978-3-593-38867-0
Der Autor versteht sein Buch nicht als weiteren Beitrag zur Quantifizierung der Armutsproblematik. Butterwegges Ziel ist es vielmehr, „in einem stärker analytischen Zugriff die gesellschaftlichen Hintergründe der Armut zu beleuchten und im öffentlichen wie im Fachdiskurs ausgeblendete Zusammenhänge herzustellen“ (8 f.). In kritischer Absicht wird „nach den gesellschaftlichen, also nicht den individuellen Entstehungsursachen von Armut und nach den unterschiedlichen Wirkungsmecha...weiterlesen


Christoph Butterwegge

Krise und Zukunft des Sozialstaates

Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften 2005; 318 S.; geb., 24,90 €; ISBN 3-8100-4138-6
Der Politikwissenschaftler Butterwegge liefert einen wichtigen Beitrag zur gegenwärtigen politischen und wissenschaftlichen Debatte über die Probleme und die Zukunft des deutschen Sozialstaates. Der Autor erläutert dessen Struktur- und Gestaltungsprinzipien und zeichnet ausführlich die Geschichte seit seinem Entstehen im späten 19. Jahrhundert nach. Im Mittelpunkt steht der Wandel der Institutionen, der materiellen Ebenen und der öffentlichen Debatten der letzten 30 Jahre. Die zentrale These des...weiterlesen


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