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Asyl-, Migrations- und Integrationspolitik: die Positionen der Parteien in den Programmen zur Bundestagswahl 2017

06.09.2017
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Autorenprofil
Alexandra Neumann, M.A.
Autorenprofil
Dr. Hendrik Träger


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Inhalt
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1. Zur aktuellen Bedeutung von Asyl-, Migrations- und Integrationspolitik

2. Asyl-, Migrations- und Integrationspolitik als Politikfeld

3. Positionen der Parteien in den Wahlprogrammen

3.1 Obergrenze und Verteilung in der EU3.2 Grenzschutz, Transitzonen und Fluchtursachenbekämpfung

3.2 Grenzschutz, Transitzonen und Fluchtursachenbekämpfung

3.3 Sichere Herkunftsländer, Abschiebung und Bleiberecht

3.4 Einwanderungsgesetz und Arbeitsmigration

3.5 Einbürgerung und doppelte Staatsbürgerschaft

3.6 Leitkultur, Islam und Burka

4. Zusammenfassung

Literatur- und Quellenverzeichnis


1. Zur aktuellen Bedeutung von Asyl-, Migrations- und Integrationspolitik

Ende August 2017 – also nur wenige Wochen vor der Bundestagswahl – hatte für 21 Prozent der Befragten des ARD-DeutschlandTrends der Themenkomplex „Flüchtlinge/Einwanderung/Asylpolitik“ die höchste Priorität bei der Frage, worum sich die neue Bundesregierung „vorrangig“ (Tagesschau 2017b) kümmern solle. Bereits im Juli hatten 44 Prozent die Stichworte „Flüchtlinge/Einwanderung/Asyl“ als das wichtigste politische Problem genannt, sodass dieses mit erheblichem Abstand vor den sozialpolitischen Themen „Soziale Ungerechtigkeit/Armut“ (20 %) und „Rente/Alterssicherung“ (17 %) lag. Vor der Bundestagswahl 2013 hatte das Politikfeld mit gerade einmal fünf Prozent noch ein Schattendasein gefristet (vgl. Tagesschau 2017a), ehe es im Zuge der Flüchtlingszuwanderung nach Europa und damit auch nach Deutschland die politische Agenda dominierte. Bei vier der fünf Landtagswahlen, die im Jahr 2016 stattfanden, waren „Flüchtlinge“ beziehungsweise „Flüchtlinge/Integration“ mit Werten zwischen 44 Prozent und 69 Prozent2 das zentrale Thema. Nur bei der Wahl in Mecklenburg-Vorpommern im September 2016 rangierte das Politikfeld mit 28 Prozent auf dem zweiten Platz. Diese Platzierung hatte es auch im Frühjahr 2017 in Nordrhein-Westfalen mit 27 Prozent, während es im Saarland und in Schleswig-Holstein mit jeweils 15 Prozent nur noch den dritten Platz einnahm (vgl. ZDF 2016a-e und 2017a-c).

Angesichts der Zahlen aus dem Spätsommer 2016 und dem Frühjahr 2017 könnte es auf den ersten Blick verwundern, dass im Juli 2017 erneut ein so hoher Wert von mehr als 40 Prozent registriert wurde, schließlich ist die Hochphase der Flüchtlingszuwanderung vorbei. Allerdings ist seit einigen Monaten ein Anstieg der Flüchtlingszahlen aus Nordafrika über das Mittelmeer zu verzeichnen, sodass das Thema wieder – wenngleich (noch) nicht in der Dimension wie im Spätsommer und Herbst 2015 – auf die politische Agenda kommt. Ende Juli 2017 bezeichnete der SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz die aktuelle Situation in Südeuropa als „hoch brisant“, nannte ein Abwarten bis nach der Wahl „zynisch“ (zitiert nach Die Welt 2017) und brachte damit die Flüchtlingspolitik in den Wahlkampf.

Außerdem spielt die Integrationspolitik eine zunehmend wichtigere Rolle, denn Deutschland steht ebenso wie andere Länder in Europa vor der Herausforderung, ein (friedliches) Miteinander zwischen der deutschen Bevölkerung einerseits sowie den Flüchtlingen und Asylsuchenden andererseits herzustellen. Dabei handelt es sich jedoch um einen langfristigen und schwierigen Prozess, über den seit Längerem intensiv diskutiert wird. Einige Beispiele hierfür sind die Debatten über den Arbeitsmarktzugang und die Wohnungssituation von Flüchtlingen und Migranten sowie das Tragen religiöser Symbole in der Öffentlichkeit. An dem letzten Punkt setzt auch die Alternative für Deutschland (AfD) an und wirbt auf ihren Plakaten unter anderem mit dem Slogan „‚Burkas?‘ Wir steh‘n auf Bikinis.“3 , woran die islamkritische Tendenz der Partei deutlich wird.

Wenige Wochen vor der Bundestagswahl am 24. September 2017 lässt sich also konstatieren, dass die Asyl-, Migrations- und Integrationspolitik für die Menschen in Deutschland von großer Relevanz ist und das Wahlergebnis beeinflussen kann. In welchem Maße das letztlich geschieht, lässt sich jetzt noch nicht abschätzen. Darum soll es in diesem Beitrag auch nicht gehen. Im Blickpunkt der Untersuchung steht vielmehr die Frage, welche asyl-, migrations- und integrationspolitischen Positionen die Parteien CDU/CSU, SPD, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD in ihren Wahlprogrammen vertreten. Bei den Unionsparteien wird neben dem gemeinsamen Programm der Schwesterparteien auch der „Bayernplan“ der CSU berücksichtigt. Die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen den Parteien werden ausschließlich anhand der Programme ausgewertet; andere Veröffentlichungen der Parteien oder Wortmeldungen von Politikerinnen und Politikern bleiben unberücksichtigt.

In diesem Beitrag soll nicht die ganze Bandbreite des sehr umfangreichen Politikfeldes betrachtet werden. Deshalb werden im folgenden Kapitel, in dem zunächst das Politikfeld mit seinen verschiedenen Dimensionen umrissen wird, einzelne Schwerpunkte für die Auswertung der Parteiprogramme herausgearbeitet. Als Maßstab für diese Auswahl dienen insbesondere die politischen und gesellschaftlichen Diskussionen der vergangenen Monate.


2. Asyl-, Migrations- und Integrationspolitik als Politikfeld

In den Debatten sowohl in der Politik als auch in der Gesellschaft werden die Begriffe „Asyl“, „Migration“ und „Integration“ häufig synonym verwendet. Die drei Politikbereiche unterliegen de facto auch teils denselben Rechtsvorschriften, unterscheiden sich aber in ihren Zielen und Adressaten. Im Folgenden werden die relevanten Rechtsquellen skizziert und Überschneidungen zwischen den einzelnen Bereichen aufgezeigt.

Unter Asylpolitik sind politische Entscheidungen und Maßnahmen zu verstehen, die sich mit der Gewährung von Asyl befassen. Dazu zählen alle Regelwerke, die sich auf Asylverfahren und Asylantragsbearbeitung (vgl. AsylG, bis 2015 als AsylVfG bekannt) oder die Unterbringung, soziale Betreuung und Versorgung von Asylsuchenden (vgl. AsylbLG) beziehen. Für diese Gesetze ist ausschließlich der Bund zuständig. Darüber hinaus beeinflussen internationale und europäische Rechtsvorschriften die deutsche Asylpolitik. So hat sich Deutschland durch die Ratifizierung verschiedener Abkommen – wie der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) oder dem Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) – verpflichtet, spezielle Schutzvorschriften und Mindeststandards für Geflüchtete und Asylsuchende umzusetzen. Auch der Anwendungsbereich der Konzepte sicherer Herkunfts- und Drittstaaten wird durch die EU vorgegeben. Der Bund entscheidet gleichwohl souverän darüber, ob er diese Listen erweitern möchte (vgl. Art. 36 39 Richtlinie 2013/32/EU).

Eng damit verbunden sind Regelungen zu Abschiebungen und Rückführungen. Diese werden veranlasst, wenn Personen weder asylberechtigt beziehungsweise schutzbedürftig sind noch über einen legalen Aufenthaltsstatus (zum Beispiel eine befristete Aufenthaltserlaubnis durch einen Arbeitsvertrag) verfügen. Abschiebungen und Rückführungen zählen daher zum Aufenthaltsrecht, das sich auf alle Ausländer bezieht und damit auch die Asyl- und die Migrationspolitik betrifft.

Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) wurde 2005 im Rahmen des Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern – besser als Zuwanderungsgesetz (ZuwG) bekannt – geschaffen. Mit diesem Gesetzespaket legte der Bund erstmals einen einheitlichen migrationspolitischen Rahmen fest (vgl. Schneider 2012, S. 74).

In Bezug auf Arbeitsmigration regelt das Zuwanderungsgesetz die Beschäftigung von EU-Bürgern (vgl. Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern; FreizügG/EU) und Drittstaatsangehörigen sowie den Aufenthalt für Auszubildende und Hochqualifizierte. Letztere Bestimmungen ergänzte der Gesetzgeber unter anderem durch das Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz von 2009 und die Einführung der europäischen Blue Card 2012 (vgl. §19a AufenthG). Diese Regelungen ermöglichen hochqualifizierten Geduldeten und Drittstaatsangehörigen den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Außerdem hat der Bund in der Vergangenheit verschiedene Konzepte zur Fachkräftesicherung veröffentlicht (vgl. BMAS 2011; Ekert et al. 2014; BMWi 2014). Die Rechtsänderungen der vergangenen Jahre haben die Bedingungen für eine bedarfsorientierte Arbeitszuwanderung zwar grundsätzlich erleichtert, jedoch auch juristisch verkompliziert. Über die Verabschiedung eines Einwanderungsgesetzes, wie sie auch im Bundeswahlkampf thematisiert wird, könnten die Bestimmungen nunmehr in einen einheitlichen Rechtsrahmen gegossen werden. Eine prinzipiell neue Ausrichtung des Einwanderungsrechts ist indes nur möglich, wenn Deutschland die EU-rechtlichen Vorgaben einhält (vgl. MDR 2017).

Das Asyl- und Integrationsrecht reformierte die Große Koalition in den Jahren 2015 und 2016. Die Bundesregierung reagierte damit auf das faktische Scheitern des GEAS. Das Asylrecht wurde angesichts der hohen Zahl an ankommenden Flüchtlingen verschärft.4 Auch das 2016 verabschiedete Integrationsgesetz (IntG) entstand vor dem Hintergrund des hohen Flüchtlingsaufkommens: Unter dem Titel „Fordern und Fördern“ (Bundesregierung 2016) erweiterte der Bund die Integrationspflichten von Asylsuchenden. Der frühzeitige Besuch von Integrationskursen wurde festgeschrieben. Junge Geflüchtete mit guter Bleibeperspektive sollen fortan eine Ausbildungsförderung sowie ein Bleiberecht während der Ausbildung erhalten. Trotzdem ist das Integrationsgesetz – entgegen seinem Titel – „kein umfassendes Konzept zur Integrationsförderung [...]. Vielmehr regelt es technische Detailfragen, vor allem zum Arbeitsmarkt“ (Bendel 2017, S. 7).

Diese Tatsache ist bemerkenswert, weil zur Integrationspolitik per Definition viele andere Bereiche gehören und der Adressatenkreis weit über Asylsuchende hinausgeht. Schließlich soll die Integration zur „Herstellung von Gleichberechtigung und Chancengleichheit“ (Krummacher 2011, S. 192) aller Zugewanderter beitragen. Dies umfasst neben Bildungs-, Arbeitsmarkt- und Gesundheitspolitik auch Maßnahmen zu politischer Teilhabe und interkulturellem Austausch. Integrationspolitik gilt deshalb als politisches Querschnittsfeld. Dieser politikfeldübergreifende Ansatz fehlt im Integrationsgesetz. Zu beachten ist außerdem, dass die Integrationspolitik offiziell der Bundeszuständigkeit unterliegt, ihre Ausgestaltung aber als gesamtstaatliche Aufgabe verstanden wird. Alle drei politischen Ebenen (Bund, Länder, Kommunen) sind an der Integration von Zuwanderern beteiligt.5 Eine effektive Neuausrichtung der Integrationspolitik ist daher nur durch die Beteiligung aller politischen Ebenen möglich.


3. Positionen der Parteien in den Wahlprogrammen

Die Standpunkte der Parteien zu ausgewählten Themen werden nachfolgend gegenübergestellt. Die ersten Kapitel fokussieren asyl- und migrationspolitische Maßnahmen, konkret die Aufnahme und Verteilung von Asylsuchenden (Abschnitt 3.1), die Grenzsicherung und Bekämpfung von Fluchtursachen (Abschnitt 3.2) sowie die Regeln zu Abschiebungen und Rückführungen (Abschnitt 3.3). Danach stehen die Positionen der Parteien zur (Arbeits-)Migration (Abschnitt 3.4) und zum Staatsbürgerschaftsrecht (Abschnitt 3.5) im Mittelpunkt. Mit der Debatte um eine deutsche Leitkultur, den Islam und ein Burka-Verbot werden im letzten Teil dieses Kapitels (Abschnitt 3.6) auch integrationspolitische Fragen beleuchtet.


3.1 Obergrenze und Verteilung in der EU

Infolge der starken Flüchtlingszuwanderung seit dem Spätsommer 2015 wird in Deutschland über die Festlegung einer Obergrenze für Asylsuchende diskutiert. In ihren Wahlprogrammen vertreten die Parteien unterschiedliche Positionen oder äußern sich gar nicht zu diesem Punkt: Letzteres gilt für die SPD und die Unionsparteien, während die Christsozialen in ihrem „Bayernplan“ eine Obergrenze für „unabdingbar“ (CSU 2017, S. 16) halten und ein Limit „von 200.000 Flüchtlingen pro Jahr“ vorschlagen, um „eine Überlastung von Staat und Solidargemeinschaft zu verhindern“ (ebd., S. 17). In eine ähnliche Richtung argumentiert die AfD (2017, S. 31), ohne eine konkrete Zahl zu nennen; vielmehr solle „ein Gesetz eine absolute Belastungsgrenze definieren, ab deren Erreichen zum Schutz Deutschlands keinerlei Asylbewerber mehr aufgenommen werden.“ Im Gegensatz zu diesen Parteien lehnen Die Linke (2017, S. 65), Bündnis 90/Die Grünen (2017, S. 105) und die FDP (2017, S. 107) eine Obergrenze ausdrücklich ab.

Ein anderer Aspekt, der häufig diskutiert wird, betrifft die Verteilung der Asylsuchenden innerhalb der Europäischen Union. Auch dazu positionieren sich CDU und CSU in ihrem gemeinsamen Programm nicht. Demgegenüber plädieren die Christsozialen im „Bayernplan“ ebenso wie die Sozialdemokraten, die Linken, die Bündnisgrünen und die Liberalen für eine faire Verteilung zwischen den EU-Staaten, wobei Differenzen hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung zu konstatieren sind. Während die CSU (2017, S. 16) lediglich von „gemeinschaftliche[n] Kontingente[n] der Staatengemeinschaft“ spricht, schlägt die FDP einen Verteilungsschlüssel vor, der sich an „Bevölkerungsstärke und Wirtschaftskraft“ orientiert. Außerdem wollen die Liberalen einen Fonds einführen, in den die „Verweigerer“ einzahlen und mit dessen finanziellen Mitteln die „Aufnahme- und Grenzstaaten außerhalb der EU bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise finanziell unterstützt“ (FDP 2017, S. 108) werden könnten. Für Bündnis 90/Die Grünen (2017, S. 103) ist eine „vorübergehende Lösung“ denkbar, bei der sich einzelne EU-Staaten „im Sinne einer offenen Flüchtlingspolitik“ koordinieren. In Abgrenzung zu diesen Parteien lehnt die AfD das „Gemeinsame Europäische Asylsystem“ (GEAS) grundsätzlich ab, ohne jedoch andere Vorschläge zu unterbreiten.


3.2 Grenzschutz, Transitzonen und Fluchtursachenbekämpfung

Im Zusammenhang mit der Asyl- und der Migrationspolitik wird auch über den Grenzschutz und die Einrichtung von Transitzonen debattiert: Mit Ausnahme der Linken und der Bündnisgrünen, die für offene Grenzen beziehungsweise gegen das Schließen von Grenzen plädieren, setzen sich die anderen Parteien mit unterschiedlicher Deutlichkeit für effektive Kontrollen an den Außengrenzen der EU ein. Die AfD (2017, S. 29) fordert ausdrücklich, die Grenzen „umgehend“ zu schließen, „um die ungeregelte Massenimmigration in unser Land und seine Sozialsysteme durch überwiegend beruflich unqualifizierte Asylbewerber sofort zu beenden.“

Die Grenzsicherung will die CSU (2017, S. 16) „[i]m Notfall [...] mit Transitzentren im Grenzbereich“ gewährleisten. Von „Registrierungszonen“ spricht hingegen die FDP (2017, S. 107); dort solle über „Anträge von Asylsuchenden aus sicheren Herkunftsstaaten schnellstmöglich entschieden werden.“ Ähnliche Forderungen sind in den Programmen der anderen Parteien nicht zu finden.

Eine Gemeinsamkeit zwischen den Unionsparteien, den Sozialdemokraten und den Liberalen besteht hinsichtlich einer Stärkung von Frontex. Die SPD (2017, S. 75) will die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache mit einem stärkeren Mandat ausstatten, während die FDP (2017, S. 110) sogar eine institutionelle Aufwertung „zu einem echten europäischen Grenzschutz mit eigener Handlungsbefugnis und Kontrolle durch das Europäische Parlament“ anstrebt. Im Gegensatz zu diesen Parteien will Die Linke (2017, S. 107) Frontex abschaffen und durch eine „koordinierte Seenotrettung in europäischer Verantwortung“ ersetzen.

Aus migrationspolitischer Perspektive steht insbesondere die Bekämpfung von Fluchtursachen im Fokus der öffentlichen Debatte. Diesen Punkt greifen die Parteien mit Ausnahme der FDP, die darauf nur kurz eingeht, in ihren Programmen auf: CDU und CSU (2017, S. 66) bringen beispielsweise einen „Marshall-Plan mit Afrika“ ins Spiel, der die Bevölkerung „zu eigenverantwortlichem unternehmerischem Handeln befähigen“ und „eine neue mittelständische Kultur der Selbstständigkeit“ (ebd., S. 67) etablieren soll. In eine ähnliche Richtung gehen Bündnis 90/Die Grünen (2017, S. 77) mit einem „Zukunftsplan zwischen der EU und Afrika“ und die SPD (2017, S. 74), die die Fluchtursachen „mit außen-, sicherheits- und entwicklungspolitischen Initiativen bekämpfen“ sowie Bürgerkriege und Gewalt eindämmen will. Die Linke (2017, S. 12) setzt sich unter anderem für „eine gerechte Entwicklungshilfe und fairen globalen Handel“ sowie ein Verbot von Waffenexporten ein, um die „friedliche Konfliktlösung“ (ebd., S. 68) zu unterstützen. Auch die AfD (2017, S. 30) spricht sich für die Vermeidung von ökonomischen Fluchtursachen aus und würde sogar in Kauf nehmen, wenn dadurch „für die westliche Wirtschaft zunächst Nachteile“ entstünden.

3.3 Sichere Herkunftsländer, Abschiebung und Bleiberecht

Infolge des Anschlags auf die deutsche Botschaft in Kabul Ende Mai 2017 verschärften sich die politischen Auseinandersetzungen in Bezug auf Abschiebungen und das Konzept sicherer Herkunftsländer. Seit Juli 2017 gilt ein bundesweiter Abschiebestopp nach Afghanistan, den die SPD „bis auf weiteres“ aufrechterhalten will. Gleiches soll nach dem Willen der Sozialdemokraten für die Länder gelten, in denen den abzuschiebenden Personen existenzielle Gefahr drohe (2017, S. 77). Auch Bündnis 90/Die Grünen (2017, S. 101) lehnen Abschiebungen in alle Krisenregionen ab, die „so unsicher sind“ wie derzeit Afghanistan. Die anderen Parteien äußern sich zu diesem Thema nicht.

CDU und CSU (2017, S. 62) halten uneingeschränkt an der Abschiebung „rechtskräftig abgelehnt[er]“ Asylbewerber fest. Bei Straffälligkeit eines Ausländers stehen nicht nur die beiden Schwesterparteien (ebd., S. 61) für eine „beschleunigte Abschiebung“, sondern auch die SPD (2017, S. 70) will in diesen Fällen künftig „unverzüglich“ abschieben. Die CSU (2017, S. 17 f.) ergänzt im „Bayernplan“, dass beim Wegfall des Fluchtgrundes konsequenter in das Herkunftsland rückgeführt werden müsse. Ähnlich argumentiert die FDP (2017, S. 69), die bei fehlendem Bleiberecht konsequente Abschiebungen fordert, die „bundeseinheitlich sicherzustellen“ seien. Ein einheitliches Vorgehen ist auch für die AfD wichtig, die die „Verweigerungshaltung nicht kooperativer Bundesländer“ überwinden will. Neben einer „jährliche[n] Mindestabschiebequote“ (AfD 2017, S. 29) fordert sie, Abschiebungen bereits bei „geringfügiger Kriminalität“ durchzuführen. Wenn für diese Personen Abschiebeschutz besteht, sollen sie „im Ausland aufgrund bilateraler Vereinbarungen“ (ebd., S. 23) untergebracht werden.

Statt Abschiebungen auszuweiten, zielen die Grünen und die Sozialdemokraten auf den Ausbau freiwilliger Rückkehrprogramme. Die SPD (2017, S. 76f.) will zusätzlich einen Abschiebeschutz (Altfallregelung) für Menschen einführen, die seit zwei Jahren in Deutschland leben, straffrei sind und einer geregelten Tätigkeit nachgehen. Bündnis 90/Die Grünen (2017, S. 99) befürworten den Abschiebeschutz über die Vergabe humanitärer Aufenthaltstitel.
Die Haltung der Linkspartei (2017, S. 12) ist bei dieser Frage eindeutig: Sie fordert die generelle und langfristige Aussetzung jeglicher Abschiebungen und will stattdessen ein „Bleiberecht für alle“ institutionalisieren. So sollen beispielsweise Personen mit unsicherem Aufenthaltsstatus (zum Beispiel einer Duldung), die mindestens fünf Jahre in Deutschland gelebt haben, ein Bleiberecht erhalten. Zudem wollen die Linken die „Praxis der sogenannten Kettenduldungen“ (ebd., S. 116) abschaffen. Auch die Grünen (2017, S. 107 f.) befürworten „realitätstaugliche Bleiberechtsregelungen [...] für geduldete Menschen“ und fordern, unbefristete Aufenthaltstitel „ohne Einschränkungen [zu] ermöglichen“.

In Bezug auf das Konzept sicherer Herkunftsstaaten bleiben CDU und CSU (2017, S. 62; sowie CSU 2017, S. 17) bei ihrer bisherigen Position und planen, die Liste zu erweitern und auch die Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten zu deklarieren. Gegenteilig argumentieren die Grünen (2017, S. 105), die „die betriebene Ausweitung der angeblich ‚sicheren Herkunftsstaaten‘ für falsch“ halten und das Konzept des sicheren Drittstaats ablehnen. Die Linke (2017, S. 116) plädiert für die Aufhebung beider Konzepte. In den Programmen von SPD, FDP und AfD findet dieses Thema keine Erwähnung.


3.4 Einwanderungsgesetz und Arbeitsmigration


Im Gegensatz zum Asylrecht, das 2015 umfassend reformiert wurde, blieb die deutsche Zuwanderungspolitik bisher weitestgehend unverändert. Auf die politische Agenda geriet dieser Rechtsbereich jedoch spätestens durch die Debatte um Personen, die politisches Asyl beantragten, ursprünglich aber aus ökonomischen Gründen geflüchtet waren.6 Inzwischen ist die Schaffung eines Einwanderungsgesetzes ein wichtiges Thema im Bundestagswahlkampf.

Zur Anpassung des Einwanderungsrechts äußern sich alle Parteien. Sie konzentrieren sich dabei – mit Ausnahme der Linken – auf die gesteuerte Zuwanderung von Fachkräften. Bei den Regierungsparteien herrscht Einigkeit darüber, dass sich Arbeitsmigration „nach den Interessen unseres Landes“ (SPD, 2017, S. 77) und „am Bedarf unserer Volkswirtschaft“ (CDU & CSU, 2017, S. 11) richten müsse, um eine „ungehemmte Zuwanderung“ (CSU, 2017, S. 19) zu verhindern. Dem schließen sich FDP (2017, S. 68) und AfD (2017, S. 29) an. Nur Bündnis 90/Die Grünen (2017, S. 111) formulieren ihre Haltung vager, indem sie vom „Wettbewerb um den Zuzug von Fachkräften“ sprechen.

Im Gegensatz zu SPD (2017, S. 77) und FDP (2017, S. 69), die beide für ein Punktesystem nach dem kanadischen Modell plädieren, schlagen die Unionsparteien kein explizites Modell vor. CDU und CSU (2017, S. 11) halten am „Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzes und [der] Sicherung des Lebensunterhalts“ als Voraussetzung für Arbeitsmigration fest. Die CSU (2017, S. 19) fügt im „Bayernplan“ hinzu, dass Zuwanderer „sich kulturell gut integrieren lassen“ müssten. Bündnis 90/Die Grünen (2017, S. 114) wollen außerdem einen „Spurwechsel zwischen Asyl- und Einwanderungsrecht“ ermöglichen, sodass auch unter Asylsuchenden „bei entsprechender Qualifikation“ Fachkräfte gewonnen werden können. Den gleichen Ansatz verfolgt die FDP (2017, S. 69).

Die beiden Parteien an den äußersten Rändern des politischen Spektrums stellen keine Konzepte für ein Einwanderungsgesetz vor. Die Linke (2017, S. 66 und 114) kritisiert die Logik einer auf den Fachkräftebedarf ausgerichteten Einwanderungspolitik, „die Rechte danach vergibt, ob Menschen den richtigen Pass haben oder als ‚nützlich‘ für ein Unternehmen gelten“, und lehnt deshalb „Quoten, Kontingente und Punktesysteme“ grundsätzlich ab. Die AfD fordert zwar, „ausschließlich qualifizierten Zuzug nach Bedarf zu[zu]lassen“, verzichtet aber auf nähere Erläuterungen. Wichtiger scheint der Partei zu sein, die „weitere Einwanderung in die Sozialsysteme“ (AfD 2017, S. 30) zu unterbinden. Darin stimmt sie im Übrigen mit CDU und CSU (2017, S. 11; sowie CSU 2017, S. 18) überein.


3.5 Einbürgerung und doppelte Staatsbürgerschaft


Bei dem türkischen Verfassungsreferendum im April 2017 votierte die Mehrheit der stimmberechtigten Deutsch-Türken für die Einführung eines Präsidialsystems. Diesem Ereignis folgte in der Bundesrepublik eine intensive Debatte darüber, ob die doppelte Staatsbürgerschaft in ihrer jetzigen Form bestehen bleiben soll. Für deren vollständige Abschaffung setzt sich aber keine der Parteien in ihrem Wahlprogramm ein. CDU und CSU (2017, S. 74) akzeptieren die dauerhafte Mehrstaatigkeit jedoch nur als Ausnahme, die nicht „über mehrere Generationen vererbt werden“ soll. Eine ähnliche Haltung vertritt die AfD (2017, S. 32), die lediglich „wohlbegründete Sonderfälle“ zulassen will. Die FDP positioniert sich hingegen deutlich für die doppelte Staatsbürgerschaft, will diese „allerdings bis maximal durch die Enkel der Eingebürgerten“ begrenzen. SPD (2017, S. 87f.), Grüne (2017, S. 114) und Linke (2017, S. 114) unterstützen uneingeschränkt das Prinzip der Mehrstaatigkeit.

Fast alle Parteien halten prinzipiell am Geburtsortprinzip – also am Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Geburt in Deutschland7 – fest. Bündnisgrüne (2017, S. 113) und Linke (2017, S. 114) planen, die Einschränkungen dieses Prinzips gänzlich aufzuheben. Nur die AfD (2017, S. 32) fordert die Rückkehr „zum Abstammungsprinzip, wie es bis zum Jahr 2000 galt“.

Ein weiterer Aspekt, der oft diskutiert wird, betrifft das Einbürgerungsrecht. Die Linke (2017, S. 121) will den Rechtsanspruch für Zugewanderte „nach drei Jahren legalem Aufenthalt“ durchsetzen. Bündnis 90/Die Grünen (2017, S. 115) sehen „ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht und ausreichende Deutschkenntnisse“ als wichtigste Voraussetzung für schnellere Einbürgerungen. Die FDP (2017, S. 72) fordert weitere Bedingungen, zu denen unter anderem „Straflosigkeit, ein bestandener Einbürgerungstest und vor allem das uneingeschränkte Bekenntnis zur Rechtsordnung unseres Grundgesetzes“ gehören. Die AfD (2017, S. 23) bezieht sich bei ihren Ausführungen zu Einbürgerungen ausschließlich auf straffällige Zugewanderte. Strafrechtliche Verstöße seien „Ausschlussgründe für Einbürgerung“ und berechtigten zur Rücknahme der Einbürgerung – selbst wenn das für die Betroffenen Staatenlosigkeit bedeuten würde. Auch den einklagbaren Anspruch auf Einbürgerung will die Partei abschaffen.

Unter den Regierungsparteien wird das Einwanderungsrecht entweder gar nicht thematisiert, wie es CDU und CSU machen, oder lediglich in Bezug auf die Mehrstaatigkeit erwähnt, die nach dem Willen der SPD (2017, S. 88) als „Prinzip in der Einbürgerungspraxis“ gelten solle.


3.6 Leitkultur, Islam und Burka

Angesichts der Integration von Menschen aus unterschiedlichen Kulturkreisen wird gelegentlich erneut über eine deutsche Leitkultur diskutiert. Ausweislich ihrer Wahlprogramme bilden die Unionsparteien und die AfD einerseits sowie die Bündnisgrünen andererseits die Gegenpole bei diesem Thema, während sich die anderen Parteien gar nicht zu diesem Punkt äußern. Bündnis 90/Die Grünen (2017, S. 112) lehnen „eine diffuse ‚Leitkultur‘“ ab. Demgegenüber sieht die AfD (2017, S. 32) bei den Migranten eine „Bringschuld, sich seiner neuen Heimat und der deutschen Leitkultur anzupassen“; CDU und CSU (2017, S. 70) charakterisieren die Leitkultur als „eine ungeschriebene Voraussetzung für ein gutes Zusammenleben in Deutschland“. Und die CSU bezeichnet im „Bayernplan“ die Leitkultur als „Maßstab“ für die Integration, denn die Deutschen „müssen unsere kulturelle Identität aktiv verteidigen und auch leben“. Dazu gehöre beispielsweise, dass „Christkindlmärkte“ und „Martinsumzüge“ weiterhin so genannt werden dürften; außerdem sollten „[m]uslimische Mädchen [...] am Schwimmunterricht teilnehmen“ und „auch Frauen mit Handschlag“ (CSU 2017, S. 14) begrüßt werden.
Mit CSU und AfD lehnen zwei der drei Parteien, die sich für eine (wie auch immer genau definierte) Leitkultur einsetzen, das öffentliche Tragen der Burka ab und begründen dies überraschenderweise auch mit Verweisen auf die Emanzipation der Frauen. So bezeichnet die AfD (2017, S. 35), die sich bei der Kopftuchdebatte am französischen Modell orientiert, die Burka „als religiös-politisches Zeichen der Unterordnung von Muslimas unter den Mann“, während die CSU (2017, S. 15) – differenzierender – von einer „Uniform des Islamismus, ein[em] maximale[n] Integrationshindernis und ein[em] in unserer Kultur nicht zu akzeptierende[n] Zeichen der Unterdrückung der Frau“ spricht. Anders als SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, die in ihren Programmen gar nicht auf die Kopftuch-Debatte eingehen, lehnt Die Linke (2017, S. 125) als einzige Partei „Verbote von religiös motivierter Bekleidung“ ausdrücklich ab.

Nicht nur hinsichtlich der Burka vertreten die Parteien unterschiedliche Positionen, sondern auch mit Blick auf den Islam als Ganzen sowie dessen Verhältnis zu Deutschland und der (Mehrheits-)Gesellschaft. Auf der einen Seite des politischen Spektrums nehmen die Sozialdemokraten und die Bündnisgrünen eine dezidiert liberale Haltung ein, denn für sie ist der Islam auch ein „Teil unseres Landes“ (SPD 2017, S. 88) beziehungsweise gehört „wie alle anderen Religionen und Weltanschauungen“ (Bündnis 90/Die Grünen 2017, S. 122) zu Deutschland. So deutlich positioniert sich Die Linke (2017, S. 125) nicht, allerdings setzt sie sich unter anderem dafür ein, dass auch „muslimische Feiertage [...] als staatlich geschützte Feiertage anerkannt werden.“ Im Gegensatz zu den drei Parteien, die in der linken Hälfte des Parteienspektrums zu verorten sind, reagiert die AfD (2017, S. 34) als politischer Akteur am Rand des anderen Lagers mit dezidierter Schärfe und bezeichnet den Islam als „eine große Gefahr für unseren Staat, unsere Gesellschaft und unsere Werteordnung“. Vor diesem Hintergrund lehnt die Partei sowohl Minarette als auch den Ruf des Muezzins als „religiösen Imperialismus“ (ebd., S. 35) ab. Anders als die AfD verhält sich die CSU (2017, S. 15) wesentlich differenzierter und fordert im „Bayernplan“, „dass die Muslime in Deutschland sich für einen Islam einsetzen, der unserer Werteordnung aus Humanismus und Aufklärung entspricht und salafistischen Strömungen eine klare Absage erteilt.“ CDU und FDP positionieren sich bei diesem Thema in ihren Wahlprogrammen nicht.


4. Zusammenfassung

Bei der überblicksartigen Analyse der Wahlprogramme wird deutlich, dass die Parteien – anders als diesen von den Medien und der Bevölkerung gelegentlich vorgeworfen wird – sehr unterschiedliche Positionen vertreten, sodass eine große Bandbreite abgedeckt wird. Divergierende Vorschläge unterbreiten die Parteien beispielsweise über die Einführung einer gesetzlich festgelegten Obergrenze für Asylsuchende, die Kontrolle der Außengrenzen, die Abschiebepraxis und das Staatsbürgerschaftsrecht. Die „Leitkultur“ wird vor allem von den Parteien, die sich als konservativ verstehen, thematisiert.

Es fällt auch auf, dass die Parteien bei manchen Punkten vergleichsweise konkret werden, während sie bei anderen Aspekten im Ungefähren bleiben oder sich in ihrem Programm gar nicht dazu äußern. Das ist allerdings kein spezifisches Phänomen für die Asyl-, Migrations- und Integrationspolitik, sondern tritt auch bei anderen Politikfeldern auf. Das lässt sich durchaus damit erklären, dass die Parteien in bestimmten Fällen eindeutige Positionen scheuen, um ihnen nahestehende Wählergruppen nicht zu verschrecken.

Mit Blick auf eine weitere Regierungsbeteiligung der Unionsparteien, die nach dem gegenwärtigen Stand der Dinge sehr wahrscheinlich ist, ist besonders interessant, dass die CSU in ihrem „Bayernplan“ erheblich über die Positionen aus dem gemeinsam mit der CDU beschlossenen Wahlprogramm hinausgeht. Bei den entsprechenden Punkten – beispielsweise hinsichtlich einer Obergrenze, bei der die Christsozialen ausdrücklich ein Limit bei 200.000 Asylsuchenden pro Jahr fordern – könnte es in der nächsten Legislaturperiode zu intensiven Debatten zwischen den Schwesterparteien kommen. Im Interesse ihrer Glaubwürdigkeit können weder die CDU noch die CSU substanzielle Positionen aufgeben, sodass eine Konsensfindung nicht einfach werden dürfte.

Im Gegensatz dazu scheinen Kompromisse zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, die auch als Koalitionsparteien infrage kommen, trotz einiger Unterschiede leichter möglich zu sein. Unabhängig von der neuen Regierungsformation werden voraussichtlich mit der Linken und der AfD dem künftigen Bundestag zwei Oppositionsparteien angehören, die (auch) in der Asyl-, Migrations- und Integrationspolitik gegensätzliche Positionen vertreten, sodass spannende Debatten im Parlament zu erwarten sind.


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Endnoten

1 Der Beitrag ist bewusst populärwissenschaftlich angelegt, um auch einen größeren Leserkreis außerhalb des akademischen Bereiches ansprechen zu können. Das bedeutet selbstverständlich keineswegs, dass das Manuskript nicht den Standards des wissenschaftlichen Arbeitens genügen würde. Es geht vielmehr um eine etwas einfachere Sprache (möglichst ohne die Nutzung von Fachbegriffen) sowie um den Verzicht auf längere methodische und/oder konzeptionelle Ausführungen.
2 Ausweislich der Wahltagsbefragungen der Forschungsgruppe Wahlen für das ZDF stand das Thema bei den drei Landtagswahlen im März 2016 für 54 % in Sachsen-Anhalt, 59 % in Rheinland-Pfalz und 69 % in Baden-Württemberg auf dem ersten Platz. Im September 2016 hatte es noch für 44 % der Berliner*innen die höchste Priorität; vgl. ZDF 2016a, b, d, e).
3 Auf diesem Plakat sind (von hinten) zwei mit Bikinis bekleidete Frauen zu sehen.
4 Der Bund reformierte mit den Asylpaketen I und II die Rechtsprechung zu Asylverfahren, Bleiberecht sowie Aufenthaltsbeendigung und ergänzte die als Asylverfahrensgesetz bekannten Bestimmungen durch Regelungen zur Asylverfahrensbeschleunigung (vgl. Bogumil et al. 2016, S. 300).
5Beispielsweise erstellten Bund und Länder gemeinsam den Nationalen Integrationsplan und den darauf aufbauenden Nationalen Aktionsplan Integration. Darin definierten sie Ziele und Maßnahmen für die Integration von Zuwanderern. Heute verfügen jedes Bundesland und jede größere Kommune über ein eigenes Integrationskonzept.
6 Die Genfer Flüchtlingskonvention und das deutsche Asylrecht sehen Asyl nur für politisch Verfolgte vor. Bürgerkriege, Naturkatastrophen oder Armut werden nicht als Asylgründe anerkannt. Schutzgewährung können Betroffene ggf. über subsidiären Schutz erhalten (Gefahr eines ernsthaften Schadens im Herkunftsland), vgl. Art. 16a GG; GFK 1951; § 4 AsylG.
7 Voraussetzung für den Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Geburt ist, dass ein Elternteil mindestens acht Jahre lang legal in der Bundesrepublik gelebt hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt (vgl. Bundesregierung 2017).


Literatur- und Quellenverzeichnis

Literatur , Programme und Internetquellen

AfD (2017): Programm für Deutschland, https://www.afd.de/wp-content/uploads/sites/111/2017/06/2017-06-01_AfD-Bundestagswahlprogramm_Onlinefassung.pdf (zuletzt abgerufen am 29.08.2017).

Bendel, Petra (2017): Alter Wein in neuen Schläuchen? Integrationskonzepte vor der Bundestagswahl, in: Aus Politik und Zeitgeschichte 67 (27-29): 4-9.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales [BMAS] (2011): Fachkräftesicherung. Ziele und Maßnahmen der Bundesregierung, http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/fachkraeftesicherung-ziele-massnahmen.pdf?__blob=publicationFile (zuletzt abgerufen am 29.08.2017).

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie [BMWi] (2014): Ausbildung junger Menschen aus Drittstaaten. Chancen zur Gewinnung künftiger Fachkräfte für die Pflegewirtschaft, https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Ausbildung-und-Beruf/ausbildung-junger-menschen-aus-drittstaaten.pdf?__blob=publicationFile&v=5 (zuletzt abgerufen am 29.08.2017).

Bundesregierung (2016): Grünes Licht im Bundesrat. Integrationsgesetz setzt auf Fördern und Fordern, https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/05/2016-05-25-integrationsgesetz-beschlossen.html (zuletzt abgerufen am 29.08.2017).

Bundesregierung (2017): Das Geburtsortprinzip, https://www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/IB2/Einbuergerung/gp-geburtsortsprinzip.html (zuletzt abgerufen am 29.08.2017).

Bündnis 90/Die Grünen (2017). Zukunft wird aus Mut gemacht. Bundestagswahlprogramm 2017, https://www.gruene.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/BUENDNIS_90_DIE_GRUENEN_Bundestagswahlprogramm_2017_barrierefrei.pdf (zuletzt abgerufen am 29.08.2017).

Bogumil, Jörg, Jonas Hafner & Sabine Kuhlmann (2016): Verwaltungshandeln in der Flüchtlingskrise. Vollzugsdefizite und Koordinationschaos bei der Erstaufnahme und der Asylantragsbearbeitung, in: Die Verwaltung, 49. Jg. (H. 3), S. 289-300.

CDU & CSU (2017): Für ein Deutschland, in dem wir gut und gerne leben. Regierungsprogramm 2017-2021, https://www.cdu.de/system/tdf/media/dokumente/170703regierungsprogramm2017.pdf?file=1&type=field_collection_item&id=9932 (zuletzt abgerufen am 29.08.2017).

CSU (2017): Der Bayernplan. Klar für unser Land, http://www.csu.de/common/download/Beschluss_Bayernplan.pdf (zuletzt abgerufen am 29.08.2017).

Die Linke (2017): Sozial. Gerecht. Frieden. Für alle – Wahlprogramm der Partei DIE LINKE zur Bundestagswahl 2017, https://www.die-linke.de/fileadmin/download/wahlen2017/wahlprogramm2017/die_linke_wahlprogramm_2017.pdf (zuletzt abgerufen am 29.08.2017).

Ekert, Stefan, Tim Grebe, Frank Wallau, Jennifer Werner & Anne-Kathrin Will (2014): Werdegang internationaler Fachkräfte und ihr Mehrwert für KMU. Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Studien/werdegang-internationaler-fachkraefte-und-ihr-mehrwert-fuer-kmu.pdf?__blob=publicationFile&v=7 (zuletzt abgerufen am 29.08.2017).

FDP (2017): Denken wir neu. Das Programm der Freien Demokraten zur Bundestagswahl 2017: „Schauen wir nicht länger zu.“, https://www.fdp.de/sites/default/files/uploads/2017/08/07/20170807-wahlprogramm-wp-2017-v16.pdf (zuletzt abgerufen am 29.08.2017).

Krummacher, Michael (2011): Kommunale Integrationspolitik, in: Heinz-Jürgen Dahme & Norbert Wohlfahrt (Hrsg.), Handbuch kommunaler Sozialpolitik, Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, S. 188-200.

MDR (2017): Fachkräfte aus dem Ausland. Braucht Deutschland ein Zuwanderungsgesetz? http://www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/debatte-um-zuwanderungsgesetz-100.html (zuletzt abgerufen am 29.08.2017).

Schneider, Jan (2012): Die Organisation der Asyl- und Zuwanderungspolitik in Deutschland. Studie der deutschen nationalen Kontaktstelle für das Europäische Migrationsnetzwerk (EMN). Nürnberg: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

SPD (2017): Zeit für mehr Gerechtigkeit. Unser Regierungsprogramm für Deutschland, https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Regierungsprogramm/SPD_Regierungsprogramm_BTW_2017_A5_RZ_WEB.pdf (zuletzt abgerufen am 29.08.2017).

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Tagesschau (2017b): SPD und Union verlieren, AfD gewinnt, https://www.tagesschau.de/inland/deutschlandtrend-873.html (zuletzt abgerufen am 29.08.2017).

Welt (2017): Schulz will Flüchtlingspolitik zum Wahlkampfthema machen, https://www.welt.de/newsticker/news1/article166919990/Schulz-will-Fluechtlingspolitik-zum-Wahlkampfthema-machen.html (zuletzt abgerufen am 29.08.2017).

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ZDF (2016d): Wahl 2016 – Rheinland-Pfalz, https://wahltool.zdf.de/slides16/2016-03-13-LT-DE-RP.html (zuletzt abgerufen am 29.08.2017).

ZDF (2016e): Wahl 2016 – Sachsen-Anhalt, https://wahltool.zdf.de/slides16/2016-03-13-LT-DE-ST.html (zuletzt abgerufen am 29.08.2017).

ZDF (2017a): Wahl 2017 – Nordrhein-Westfalen, https://wahltool.zdf.de/slideshow/2017-05-14-LT-DE-NW.html (zuletzt abgerufen am 29.08.2017).

ZDF (2017b): Wahl 2017 – Saarland, https://wahltool.zdf.de/slideshow/2017-03-26-LT-DE-SL.html (zuletzt abgerufen am 29.08.2017).

ZDF (2017c): Wahl 2017 – Schleswig-Holstein, https://wahltool.zdf.de/slideshow/2017-05-07-LT-DE-SH.html (zuletzt abgerufen am 29.08.2017).

Gesetze

AufenthG: Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet vom 30. Juli 2004, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I, S. 2780).

AsylG: Asylgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. September 2008 (BGBl. I, S. 1798), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 31. Juli 2016 (BGBl. I, S. 1939).

AsylbLG: Asylbewerberleistungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. August 1997 (BGBl. I, S. 2022), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I, S. 2541).

GG: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Juli 2017 (BGBl. I, S. 2347).
IntG: Integrationsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Juli 2016 (BGBl. I, S. 1939).

Freizüg/EU: Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern vom 30. Juli 2004 (BGBl. I, S. 1950, 1986), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I, S. 2780).

Richtlinie 2013/32/EU: Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes (Neufassung).

ZuwG: Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern vom 30. Juli 2004 (BGBl. I, S. 1950), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Dezember 2008 (BGBl. I, S. 2846).

 

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Aus der Annotierten Bibliografie

Massimo Livi Bacci

Kurze Geschichte der Migration. Aus dem Italienischen von Marianne Schneider

Berlin: Verlag Klaus Wagenbach 2015; 175 S.; 10,90 €; ISBN 978-3-8031-2743-3

Man kann den Eindruck gewinnen, dass alles, was derzeit über das Thema Migration geschrieben oder veröffentlicht wird, schon binnen weniger Wochen veraltet sein muss. Der Autor, Professor für Demografie an der Universität Florenz, liefert mit seiner kompakten Geschichte des Phänomens darum einen wertvollen Beitrag zur aktuellen Debatte. 

 

EUNIC / Institut für Auslandsbeziehungen e.V. (ifa) / Europäische Kulturstiftung (ECF) Amsterdam (Hrsg.)

Europa: Festung oder Sehnsuchtsort. Kultur und Migration

Göttingen: Steidl 2015 (Kulturreport 7; EUNIC-Jahrbuch 2014/2015); 300 S.; 20,- €; ISBN 978-3-86930-953-8

Der überaus hochkarätig besetzte Band hätte zu keiner passenderen Zeit erscheinen können, denn „wir haben ein Problem“ (4): Während sich Europa und mit ihm auch Deutschland um die Bewältigung der Flüchtlingskrise – in Teilen wenigstens – bemüht, entstehen an anderer Stelle immer mehr Hass, Ressentiments und Ablehnung. Es ist also Zeit zu fragen, was denn dieses Europa ist und was es sein will.

 

Klaus Barwig / Stephan Beichel-Benedetti / Gisbert Brinkmann (Hrsg.)

Steht das europäische Migrationsrecht unter Druck? Hohenheimer Tage zum Ausländerrecht 2014

Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft 2015 (Schriften zum Migrationsrecht 19); 234 S.; 57,- €; ISBN 978-3-8487-1973-0

In diesem Band werden konkrete Rechtsfragen zu Migration, Flucht und Asyl untersucht und damit zugleich Themen bearbeitet, die in der jüngeren Vergangenheit wiederholt für politische Diskussionen sorgten und gegenwärtig sorgen. Beispielsweise greifen im ersten Kapitel zum europäischen Migrationsrecht mehrere Autor_innen die Stichworte Armutswanderung und Sozialtourismus auf. 

 

 

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