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Für ein gutes Leben aller arbeiten. Die Bundesländer koppeln Nachhaltigkeit und Entwicklungszusammenarbeit

03.05.2017
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Uwe Kerkow

 Die 17 Nachhaltigkeitsziele im grafischen Überblick: Quelle: www.un.org/sustainabledevelopment/news/communications-material/Die 17 Nachhaltigkeitsziele im grafischen Überblick: Quelle: www.un.org/sustainabledevelopment/news/communications-material/

 

Den Bundesländern kommt bei der Umsetzung der Agenda 2030 und damit den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen eine entscheidende Rolle zu. Sie verfügen in wichtigen Bereichen nachhaltiger Entwicklung über Rechtsetzungs- beziehungsweise Durchsetzungskompetenzen. Auch wegen ihrer lokalen Expertise und ihrer größeren Nähe zu den Bürger*innen ist ihr Beitrag unverzichtbar1

.


Die Handlungsfelder

Die Politikbereiche Nachhaltigkeit und Entwicklungszusammenarbeit offenbaren im Vergleich ein erhebliches Maß an thematischer Konvergenz. Zum Teil sind die daraus resultierenden Handlungsfelder sogar deckungsgleich – etwa im Beschaffungswesen. Als guter Überblick über die auf der Ebene der Bundesländer unter dem Schlagwort Nachhaltigkeit bearbeiteten Themen kann die umfassende Liste der im nordrhein-westfälischen Nachhaltigkeitsportal identifizierten Handlungsfelder dienen:


» Klimaschutz und Energiewende
» nachhaltiges Wirtschaften
» Schutz natürlicher Ressourcen: Biodiversität, Wald, Wasser, Flächen/Boden, Luft sowie Umwelt und Gesundheit
» demografischer Wandel
» sozialer Zusammenhalt und gesellschaftliche Teilhabe
» gute Arbeit – faire Arbeit
» Integration
» nachhaltige Finanzpolitik
» nachhaltige Stadt- und Quartiersentwicklung
» nachhaltige Mobilität
» nachhaltiger Konsum/nachhaltiger Lebensstil
» Landbewirtschaftung
» Gesundheit
» Eine-Welt-Politik und die europäische und internationale Dimension
» Geschlechtergerechtigkeit
» Barrierefreiheit und Inklusion
» Nachhaltigkeit in den Kommunen (Lokale Agenda)
» bürgerschaftliches Engagement/Teilhabe
» Bildung und Wissenschaft.

Ein Beschluss der Ministerpräsidenten vom Oktober 2008 identifizierte insgesamt acht Kernbereiche des entwicklungspolitischen Engagements der Bundesländer:


» Klimaschutz und Energie
» Ernährungssicherheit und ländliche Räume
» Migration und Entwicklung
» wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit
» nachhaltige Wirtschaftsentwicklung
» gute Regierungsführung und Dezentralisierung
» Kultur und Entwicklung
» entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit.

Der Unterschied zwischen beiden Politikbereichen dürfte vor allem in der Stoßrichtung der daraus resultierenden Maßnahmen und Aktivitäten zu suchen sein: Während Nachhaltigkeitspolitiken auf Maßnahmen innerhalb Deutschlands konzentriert bleiben, setzen entwicklungspolitische Aktivitäten zusätzlich auf Projekte und Programme, die in Partnerländern stattfinden und/oder die internationale Zusammenarbeit befördern.


Die Bundesländer zeigen Eigeninitiative

Die Bundesländer zeigen ein hohes Maß an Eigeninitiative bei der Verwirklichung nachhaltiger Entwicklung. Nachhaltigkeitsstrategien sind heute auch auf Länderebene eine Selbstverständlichkeit. Bis 2016 hatten alle Bundesländer eine Nachhaltigkeitsstrategie oder vergleichbare Dokumente erstellt. Parallel dazu wurden zwischen 1996 und 2015 von elf Bundesländern entwicklungspolitische Leitlinien erarbeitet. Damit verfügen zwei Drittel der Länder über ein entsprechendes Dokument.2

Der Prozess, die Nachhaltigkeitsziele auf Länderebene zu verankern, hat ein Jahr nach der Verabschiedung der Agenda 2030 bereits Fahrt aufgenommen und diese Dynamik dürfte noch einige Jahre anhalten. Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein sowie Thüringen haben ihre Nachhaltigkeitsstrategien und/oder die dazugehörigen Indikatorensets unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsziele überarbeitet oder werden diesen Prozess spätestens 2017 abschließen. Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, das Saarland und Schleswig-Holstein haben mit der Überarbeitung ihrer entwicklungspolitischen Leitlinien begonnen und werden diese bis spätestens Ende 2017 abgeschlossen haben.

In einigen Bundesländern sind mittlerweile ausdrücklich Bezüge zwischen den Nachhaltigkeitsstrategien und den -zielen hergestellt worden. Die baden-württembergische und die rheinland-pfälzische Nachhaltigkeitsstrategie enthalten jeweils 17 Leitsätze einer nachhaltigen Entwicklung – analog zu den 17 Nachhaltigkeitszielen. Trotz großer Übereinstimmung lassen sich diese Leitsätze dennoch nicht ohne Weiteres den einzelnen Nachhaltigkeitszielen zuordnen. Einerseits bleiben die Leitsätze in beiden Nachhaltigkeitsstrategien lückenhaft. So fehlen in Baden-Württemberg Bezüge zu Nachhaltigkeitsziel 1 (Armutsbekämpfung) und Nachhaltigkeitsziel 2 (Ernährungssicherheit und nachhaltige Landwirtschaft). Andererseits gehen diese Leitsätze in den Bereichen Mobilität, finanzielle Nachhaltigkeit und Transparenz/gute Regierungsführung deutlich über die in den Nachhaltigkeitszielen angelegten Vorstellungen hinaus.

Nordrhein-Westfalen hat sich in der am 14. Juni 2016 verabschiedeten Nachhaltigkeitsstrategie explizit dazu verpflichtet, die SDGs umzusetzen. Dazu wurde in die Zielstrategie vom Juni 2016 ein System mit knapp 70 Indikatoren für zentrale Handlungsfelder aufgenommen. Die SDGs werden damit abgedeckt. Die Federführung liegt beim Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz. Zuständig für Entwicklungspolitik bleibt aber der Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien. Am 13. Dezember 2016 hat das Kabinett der Landesregierung Schleswig-Holstein den Entwurf einer Landesentwicklungsstrategie 2030 vorgelegt, in der sowohl Nachhaltigkeitsaspekte als auch ausdrücklich die SDGs umfassend berücksichtigt sind. Mithilfe dieser Strategie sollen Planungshorizonte über eine Legislaturperiode hinaus eröffnet werden.

Insgesamt am weitesten gediehen ist die Diskussion im Bereich der Indikatoren und des Berichtswesens, es ist mit der schrittweisen Durchsetzung eines in Grundzügen einheitlichen, stimmigen und praktikablen Indikatorensets zu rechnen. Dabei dürfte für die Mehrzahl der Bundesländer die Anfang 2017 aktualisierte Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung Vorbildcharakter haben.3 Dagegen fehlt zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele auf Bundesländerebene noch eine ganzheitliche Ausrichtung bezüglich ökologischer, ökonomischer und sozialer Nachhaltigkeit.


Nachhaltigkeitsstrategien und entwicklungspolitische Leitlinien

Es ist zu begrüßen, dass Nachhaltigkeitsstrategien und entwicklungspolitische Leitlinien mittlerweile selbstverständlich sind und diese teilweise bereits unter Berücksichtigung der Agenda 2030 aktualisiert worden sind. Auch die Tatsache, dass viele Bundesländer die Prozesshaftigkeit von Nachhaltigkeitspolitik erkannt haben und ihr Vorgehen regelmäßig überprüfen wollen, ist ein ermutigender Trend. Allerdings gibt es im Sinne der Agenda auch noch viel zu tun.

Sie zeichnet sich durch ihre verschiedenen Grenzüberschreitungen aus. Dazu gehören die Überwindung der binären Weltsicht auf Industrie- und Entwicklungsländer, die stärkere Einbeziehung von Interdependenzen zwischen den drei klassischen Dimensionen von Nachhaltigkeit sowie die Adressierung von Akteuren jenseits von Regierungen und Staaten auf allen Ebenen. Außerdem beziehen sich die Nachhaltigkeitsziele nicht nur auf die einzelnen sektoralen Herausforderungen, sondern auch auf strukturelle und gemeinsame Ursachen für die Fehlentwicklungen im Sinne von Nachhaltigkeit, zum Beispiel Ungleichheit, die Finanzsysteme oder Fragen der globalen Kooperation.4

Diese neue Sicht auf Nachhaltigkeit spiegelt sich zwar auch in den überarbeiteten Strategien und Leitlinien der Länder wider. Es bleiben aber blinde Flecken, vor allem was Wechselbeziehungen und eigene Schwerpunktsetzungen angeht. Außer in Schleswig-Holstein werden Entwicklungs- und Nachhaltigkeitsagenden noch zu stark voneinander getrennt. Anstatt aber separate Institutionen, Strategien und Akteurskonstellationen zu etablieren, wäre die komplementäre und kohärente Zusammenführung beider Themenbereiche im Sinne der Agenda 2030 nötig. Nur so könnten Synergien effektiv genutzt werden.

Beispiele für Themen, die sich für eine holistische Sichtweise auf nachhaltige Entwicklung anbieten, könnten die öffentliche Beschaffung und der soziale Wohnungsbau (in dem sich soziale und ökologische Dimensionen treffen) sein oder das Thema Bildung. Vertreter*innen aus der Zivilgesellschaft haben im Rahmen der Recherchen zu diesem Diskussionspapier wiederholt kritisiert, dass weder die praktische Umsetzung noch die Finanzierung von Bildung bislang für eine nachhaltige Entwicklung ausreichen. Hier sind die Kultusministerien gefragt, Nachhaltigkeitsaspekte flächendeckend als Querschnittsthemen und nicht nur punktuell zu berücksichtigen.

Nachhaltigkeit sollte dabei nicht nur inhaltliche Berücksichtigung finden. Die Zukunft unserer Gesellschaft entscheidet sich an der strukturellen Gestaltung des Bildungswesens – es ist unbestritten, dass in Deutschland noch großer Nachholbedarf besteht. Eine exzellente Ausbildung, die niemanden zurücklässt und aktiv Chancengleichheit schafft, anstatt lediglich Zugang zu gewährleisten, ist unerlässliche Vorbedingung für ein Gemeinwesen, das auch in Zukunft noch ökologisch angepasst, wirtschaftlich stark und sozial ausgewogen überleben will. Daraus ergeben sich Fragen zu frühkindlicher Bildung, Betreuungskapazitäten, Klassengrößen, Inklusionsbemühungen und Investitionsbedarfen.

Auch die strukturellen und systemischen Ursachen für Fehlentwicklungen bleiben auf Länderebene unterbelichtet. So spielt das Thema Steuerpolitik nur eine untergeordnete Rolle, obwohl zum Beispiel Erbschafts- und Grunderwerbssteuern große sozial- und verteilungspolitische Lenkungswirkungen entfalten könnten. Zu oft wird finanzpolitische Nachhaltigkeit lediglich als eine Vermeidung von Verschuldung um jeden Preis verstanden, was wiederum zu negativen Entwicklungen wie Investitionsstaus oder versteckter Verschuldung führen kann.

Die Zivilgesellschaft wird darauf achten müssen, dass die UN-Nachhaltigkeitsziele nicht nur als modische Sticker auf die bereits bestehenden Politiken appliziert werden. Wenn die Nachhaltigkeitsziele lediglich als Anlass dienen, um bereits bestehende Überlegungen umzuformulieren und mit neuen Überschriften und plakativen Stichwörtern zu versehen, wird das Thema verfehlt. Denn für die Bundesländer sollte es darum gehen, aus dem inhaltlichen Angebot, das die Nachhaltigkeitsziele bieten, zu übernehmen, was der Situation vor Ort angemessen ist und den Zuständigkeiten entspricht. Wenn die Länder die Nachhaltigkeitsziele an diesen Schnittpunkten berücksichtigen und Politik umgestalten, ist schon viel gewonnen.


Beteiligung

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Zivilgesellschaft – wenn auch in recht unterschiedlichen Formen und Formaten – an allen Prozessen beteiligt war, die zur Erstellung von Nachhaltigkeitsstrategien und entwicklungspolitischen Leitlinien führten. Die Erfolge dieser zivilgesellschaftlichen Beratungsarbeit hängen jedoch offensichtlich stark von der Bereitschaft der einzelnen Ministerien ab, Vorschläge aufzugreifen. Dass Anregungen durchaus Gehör finden und sich in praktischer Politik niederschlagen können, zeigt das Beispiel Baden-Württemberg. Das Land wird seine öffentlichen Investitionen künftig an Nachhaltigkeitsgesichtspunkten ausrichten. So soll beispielsweise der Ankauf von Aktien unter anderem der Rüstungs-, Spirituosen- oder Tabakindustrie unterbleiben.5

Anfang 2016 hat der Landtag von Nordrhein-Westfalen ebenfalls beschlossen, die Investitionen seines Pensionsfonds auch an Nachhaltigkeitskriterien auszurichten.6 Zudem hat dieses Bundesland 2015 und 2016 erstmals zwei Nachhaltigkeitsanleihen im Wert von zusammengenommen 2,1 Milliarden Euro herausgegeben. Die Emission zielt auf Investoren, die Wert auf eine staatlich gesicherte Geldanlage in nachhaltige Projekte legen. Das Geld fließt in Bereiche wie Bildung und Wissenschaft, Klimaschutz und Energiewende.

Auch das Modell der hessischen Nachhaltigkeitskonferenz scheint attraktiv. Ähnlich wie beim Nachhaltigkeitsrat in Baden-Württemberg handelt es sich um eine zentral angesiedelte Institution, in der wichtige Akteure auf Augenhöhe an einem Tisch versammelt sind. Diese Nachhaltigkeitskonferenz entscheidet auch über die Verwendung des Etats für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie sowie über Ziele und konkrete Aktivitäten. Eine Voraussetzung für den Erfolg des Modells ist jedoch, dass die Konferenz entsprechend breit zusammengesetzt ist und das entwicklungspolitische Spektrum einschließt. Genauso wichtig ist darüber hinaus, dass es inhaltlich um wirklich relevante Fragen geht. Würden in einem solchen Gremium lediglich landespolitische Petitessen verhandelt, wäre das keine sinnvolle Bürger*innenbeteiligung.

In einigen anderen Bundesländern bleibt ein ganz grundlegender Nachholbedarf in Bezug auf zivilgesellschaftliche Beteiligung. Zwar wird sie vielfach eingefordert, wie in Bayern. Dort hat das Bündnis Nachhaltigkeit Bayern eine Watchdog-Arbeitsgemeinschaft gegründet, die „sich der fortlaufenden Kontrolle der Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen in Bayern“ widmet, und das Eine Welt Netzwerk Bayern veröffentlichte im September 2015 „Bayerische Nachhaltigkeitsziele“ und übergab diese der Landesregierung. Aber ohne das Entgegenkommen der bayerischen Landesregierung bleiben diese Anstrengungen auf Initiativen der Zivilgesellschaft beschränkt.


Kohärenz für Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeitsbestrebungen und die Entwicklungszusammenarbeit der Bundesländer sind in sehr unterschiedlichen Institutionen angesiedelt. Das gilt spiegelbildlich auch für die zivilgesellschaftliche Seite. Hierdurch zustande kommende Doppelungen und Widersprüchlichkeiten werden durchaus gesehen. So wird beispielsweise in den Empfehlungen des Beirats der Landesregierung für nachhaltige Entwicklung zur Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie Baden Württembergs empfohlen, Initiativen wie die Wirtschafts- oder die Kommunale Initiative Nachhaltigkeit und auch Gremien wie beispielsweise der Rat für Entwicklungszusammenarbeit oder der Beirat für Bürgerschaftliches Engagement stärker mit dem Nachhaltigkeitsbeirat zu vernetzen.

Für Nachhaltigkeitsfragen sind meist die Umweltministerien der Länder zuständig, wobei die verschiedenen Zuständigkeiten sehr unterschiedlich gebündelt und zugewiesen werden. Das Wort Nachhaltigkeit findet sich in keinem der Namen der zuständigen Ministerien, wohl aber der Dreiklang „Umwelt, Energie und Klimaschutz“, teilweise ergänzt durch Zuständigkeiten wie Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz. So scheint – zumindest auf den ersten Blick – gewährleistet, dass Nachhaltigkeitsfragen zusammen in den Häusern angesiedelt sind, die mit den nötigen administrativen und politischen Kompetenzen und Zuständigkeiten ausgestattet sind. Dabei haben die zuständigen Ministerien in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen koordinierende Funktion. In Hessen liegt die Federführung für die Nachhaltigkeitsstrategie zudem beim Ministerpräsidenten. Eine Ausnahme stellt die Landesregierung Rheinland-Pfalz dar, die die Nachhaltigkeitspolitik vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau steuern lässt.

Im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit bietet sich ein weniger eindeutiges Bild. Sieben Bundesländer ordnen die Entwicklungspolitik ihrer Staats- respektive Senatskanzlei zu. Dies geschieht offensichtlich, weil mit ihr auch internationale und protokollarische Aufgaben bei Besuchen verbunden sind, die traditionell in die Zuständigkeitsbereiche der Ministerpräsidenten fallen. Bremen und Nordrhein-Westfalen haben sogar eigene Institutionen für ihre Außenbeziehungen geschaffen. In Bremen ist die Bevollmächtigte beim Bund für Europa und Entwicklungszusammenarbeit zuständig und in Nordrhein-Westfalen der Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien. Berlin – mit eigener Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit –, Hessen und Sachsen-Anhalt ordnen die Entwicklungszusammenarbeit ihren für Wirtschaft zuständigen Ministerien zu, die in Berlin und Sachsen-Anhalt auch für Wissenschaft zuständig sind. Diese Zuordnung entspricht in wesentlichen Teilen den Auslandsprojekten der Bundesländer, die in der Wirtschafts- und Wissenschaftskooperation angesiedelt sind. Das Saarland hat die Entwicklungszusammenarbeit dem Kultusministerium zugeordnet, in Rheinland-Pfalz ist sie im Innen- und Sportministerium angesiedelt.

Einzig Schleswig-Holstein hat bisher die Zuständigkeiten für Nachhaltigkeitspolitik und Entwicklungszusammenarbeit im Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume gebündelt. Angesichts der landespolitischen Bedeutung ist es nachvollziehbar, dass meist Umweltministerien die Federführung für Nachhaltigkeitspolitik haben. Um eine kohärente Umsetzung der Nachhaltigkeitsagenden zu gewährleisten und die internationalen Auswirkungen landespolitischer Entscheidungen systematisch zu berücksichtigen, wäre die stärkere Koordinationsfunktion der Staatskanzleien sinnvoll. In den im Dezember 2016 verabschiedeten Industriepolitischen Leitlinien Nordrhein-Westfalen wird beispielsweise deutlich, dass die ressortübergreifende Abstimmung unter Nachhaltigkeitsaspekten noch zu wünschen übrig lässt.7 Hier zeigen sich denn auch die Grenzen der – ansonsten sehr zu begrüßenden – verbindlichen Nachhaltigkeitsprüfungen, die zumindest in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg jetzt fester Bestandteil der Landespolitik sind.

Eigene Budgets zur Verwirklichung nachhaltiger Entwicklung können acht Bundesländer aufweisen: Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Thüringen, Bayern und Rheinland-Pfalz – zumindest für bestimmte Themen. Meist dienen diese Budgets Koordinierungsaufgaben. Die Finanzierung der eigentlichen Maßnahmen und Projekte übernehmen in der Regel die zuständigen Fachressorts. In Thüringen dient das Budget für nachhaltige Entwicklung der Finanzierung des Beirats.8

Es bleibt die Frage, ob nicht auch Landtage und Parlamente stärker auf die Herausforderungen reagieren sollten, die auf dem Weg zu einer ökologisch und sozial nachhaltigen Gesellschaft bestehen. Auf Bundesebene besteht seit mehr als zehn Jahren ein Parlamentarischer Beirat Nachhaltigkeit. Vergleichbare Einrichtungen in den Länderparlamenten – über bestehende Runde Tische oder Arbeitsgruppen hinaus – könnten helfen, die Agenden der Länder vom politischen Tagesgeschäft abzukoppeln und auch nach Landtagswahlen im Aufgabenheft der neu gewählten Regierung festzuschreiben. Noch besser wären mit den entsprechenden Befugnissen und Kapazitäten ausgestattete, ordentliche Ausschüsse, die neue Gesetzesvorhaben einer Art Nachhaltigkeitsprüfung (Nachhaltigkeits-TÜV) unterziehen und bei Bedarf eingreifen könnten. Thüringen hat hier als erstes Bundesland die Initiative ergriffen und ist im Begriff, einen Parlamentarischen Beirat Nachhaltigkeit für den Landtag einzurichten.

Weiterhin ist nicht nur die Zusammenarbeit der Länder mit Bund und Kommunen, sondern auch die Zusammenarbeit der Länder untereinander wichtig für eine erfolgreiche Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele. Sie bedarf weiterer Anstöße. Erfolgreiche Ansätze und Vorhaben in der Nachhaltigkeitspolitik müssen für Diskussionen in anderen Bundesländern nutzbar gemacht werden.


Fortschritte messen

Die Arbeit an Nachhaltigkeitsindikatoren ist in Deutschland – bei aller berechtigten Kritik – erfreulich weit gediehen und schon in substanziellen Teilen an die 169 Zielvorgaben der Nachhaltigkeitsziele angepasst. Es ist zu erwarten, dass – im Zuge der Einführung der an die Agenda 2030 adaptierten Indikatoren durch die Bundesregierung – auch die Messung von und Berichterstattung über Nachhaltigkeitspolitik und Entwicklungszusammenarbeit der Länder zumindest im Hinblick auf Kernindikatoren weiter vereinheitlicht wird. Darüber hinaus ist es sinnvoll, wenn komplementär dazu jedes Bundesland je eigene, spezifische Indikatoren entwickelt und anwendet.

Regelmäßige Fortschrittsberichte werden alle zwei beziehungsweise vier Jahre unter anderem in Baden-Württemberg, Berlin, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz erstellt. Bayern berichtet ebenfalls regelmäßig, aber in unterschiedlichen Abständen über einzelne Themenbereiche wie Energiewende, Artenschutz und Bildung. Thüringen hat 2012 einen ersten Indikatorenbericht vorgelegt, Sachsen-Anhalt 2014. Die für diese Berichte verwendeten Indikatoren stammen ihrem umwelt- und klimapolitischen Gehalt nach in der Regel von der Länderinitiative Kernindikatoren. Bei dieser Initiative handelt es sich um eine Arbeitsgemeinschaft von Umweltfachbehörden, die Kompetenzen der Länder und des Bundes für die Indikatorenarbeit bündelt. Im Auftrag von und in enger Zusammenarbeit mit der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Klima – Mobiliät – Energie – Nachhaltigkeit ist ihre Aufgabe die Entwicklung und Pflege sowie die Dokumentation der gemeinsamen Indikatoren. Zusätzlich werden wirtschafts- und sozialpolitische Parameter berücksichtigt. Die Bundesländer orientieren sich dabei zunehmend an den 230 Indikatoren der 2030-Nachhaltigkeitsziele.9 Wenn es sinnvoll und nötig ist, gehen die Bundesländer aber auch über die Vorlagen hinaus, wie das Beispiel Nordrhein-Westfalen zeigt. Die knapp 70 Indikatoren umfassende Liste der Nachhaltigkeitsstrategie enthält neben Maßzahlen zu Themen, die sich analog in der Länderinitiative Kernindikatoren oder in der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie finden, auch Bereiche, die die ureigenen Zuständigkeiten des Landes betreffen, wie Inklusion in der Bildung.

Baden-Württemberg verfügt ebenfalls über ein umfangreiches Indikatorenset, hat darüber hinaus aber noch subjektiv begründete Indikatoren wie Zufriedenheit mit der Arbeit eingeführt. Baden-Württemberg ist zudem das erste Bundesland, das seit 2011 eine umfassende Nachhaltigkeitsberichterstattung aller Ressorts umsetzt. Seither werden alle Regelungen – wie Gesetze, Verordnungen und innerdienstliche Anordnungen der Landesregierung, der Ministerien oder nachgeordneten Behörden – einer Nachhaltigkeitsprüfung unterzogen. Auch Nordrhein-Westfalen hat 2016 eine solche Nachhaltigkeitsprüfung verpflichtend eingeführt. Andere Länder wie etwa Brandenburg planen Nachhaltigkeitsprüfungen – gegebenenfalls jedoch nur für ausgewählte Vorhaben.

In Rheinland-Pfalz hat man 2014 erstmals den Versuch unternommen, über wirtschaftliche Parameter hinaus Messgrößen für ein nachhaltiges und gleichzeitig wirtschaftlich sowie sozial zufriedenstellendes Leben zu ermitteln. In den „Regionalen Wohlfahrtsindex Rheinland-Pfalz“ fließen auch Größen wie die Einkommensverteilung, der Wert häuslicher und ehrenamtlicher Arbeit, Ausgaben zur Kompensation von Umweltbelastungen und viele mehr ein. Im Ergebnis zeigt sich, dass das Bruttoinlandsprodukt in Rheinland-Pfalz zwar weiter steigt, der Wohlfahrtsindex jedoch abnimmt.10 Ähnliche Studien der Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft Heidelberg liegen auch für die Bundesländer Bayern, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen vor.11

Die Qualität der Entwicklungszusammenarbeit der Länder ist schwieriger zu beurteilen oder gar zu messen. Sowohl für die Auslands- wie für die Inlandsarbeit können hier allenfalls Projektevaluationen eine Qualitätskontrolle leisten. Je nach Zielsetzung für die einzelnen Aktivitäten stoßen aber auch solche Überprüfungen – etwa bei Partnerschaften und Austauschprogrammen – an Grenzen. In Bayern zum Beispiel hat man sich deshalb darauf verständigt, die Beobachtung des Umsetzungsfortschritts sowie den Einsatz geeigneter Messinstrumente zum Bestandteil eines kontinuierlichen Dialogs aller entwicklungspolitischen Akteure zu machen.

Auch zwischen Bund und Ländern gilt es, komplementär zu arbeiten. Hier stehen formelle Abstimmungsprozesse noch aus. Zu einigen Bereichen sind die Kennzahlen sicher nur auf Bundesebene zu erheben, während andere in den originären Zuständigkeitsbereich der Länder fallen und darum auch hier erhoben werden sollten. Neben der eigentlichen statistischen Erhebung muss aber auch der Vergleich zwischen den Ländern möglich sein. Gemeinsam erarbeitete Standards sowie nach Ländern disaggregierte Zahlen auf Bundesebene könnten hier weiterführen. So könnten auch bisher noch unterbelichtete Bereiche auf Länderebene statistisch erfasst werden, wie beispielsweise Indikatoren zur Geschlechtergleichstellung oder zur Steuererhebung.

Ausblick

Für eine Bilanz der Umsetzung der Agenda 2030 und damit der Nachhaltigkeitsziele durch die Bundesländer – selbst für eine Zwischenbilanz – ist es noch zu früh. Festzuhalten bleibt, dass die Länder praktisch flächendeckend konstruktiv auf die neuen, durch die Nachhaltigkeitsziele an sie herangetragenen Anforderungen reagiert haben. Sie unternehmen vielfache Anstrengungen, diese in ihre Koordinatensysteme für Nachhaltigkeit einfließen zu lassen. Größere und kleinere Lücken im Nachhaltigkeitsverständnis der Länderregierungen und den daraus resultierenden Politiken bleiben bestehen.

Insofern stehen diese Ziele nicht nur für sich, sondern fungieren auch als Wegweiser, denen Regierungen, Verwaltungen, Wirtschaft und Bürger*innen folgen können. Dazu gehört, eine Balance zu finden zwischen einem Verständnis von Nachhaltigkeit als Querschnittsaufgabe und den spezifischen sektoralen Herausforderungen. Denn es ist noch ein weiter Weg bis zu dem Punkt, an dem alle Beteiligten ihre Politiken und ihr Handeln tatsächlich unter Nachhaltigkeitsaspekten reflektieren und es daran ausrichten. Eine wesentliche Aufgabe besteht auch darin, die ohnehin stark konvergierenden Themen aus den Nachhaltigkeitsagenden und der Entwicklungszusammenarbeit zusammenzudenken und gemeinsam weiterzuentwickeln.

Außerdem könnte eine stärkere holistische Ausrichtung an Nachhaltigkeitsgesichtspunkten dazu führen, Politik und Wirtschaft an dem zu orientieren, was für ein menschliches, gutes Leben tatsächlich notwendig ist. Standortkonkurrenz könnte neu gedacht werden, nämlich als Streben nach den besten Lebensumständen, worin wirtschaftliche Gegebenheiten nur noch eine Messgröße unter vielen darstellen. Denn „[v]iele müssen feststellen, dass das Wachstum an ihnen vorbeigeht, andere spüren, dass der Leistungsdruck steigt, dass Gesundheit, Familie und Freunde zu kurz kommen. Gleichzeitig ist zu beobachten, dass die Umweltbelastungen zunehmen. Der Klimawandel schreitet voran, der Verlust der biologischen Vielfalt setzt sich ungebremst fort, der Ressourcenverbrauch steigt – das Leben in einer intakten Umwelt wird in wachsendem Maße gefährdet.“12

In diesem Sinne können die Nachhaltigkeitsziele tatsächlich zur proklamierten Transformation beitragen, indem sie immer mehr Menschen, Unternehmen und Behörden dazu bewegen, Nachhaltigkeit in ihr Denken und Handeln einfließen zu lassen. Dazu können und müssen die Bundesländer substanzielle Beiträge leisten.


1 Bei diesem Text handelt es sich um Auszüge aus dem Bericht „Ländersache Nachhaltigkeit“, den der Autor im Auftrag des Global Policy Forums verfasst hat. Der Download ist unter www.globalpolicy.org/images/pdfs/Laendersache_Nachhaltigkeit.pdf möglich.
2 Vgl. auch Fischer, Cecilia/Scholz, Imme (2015): Universelle Verantwortung – Die Bedeutung der 2030-Agenda für eine nachhaltige Entwicklung der deutschen Bundesländer, DIE Discussion Paper 12/2015, Bonn, www.entwicklungspolitik-deutsche-laender.de/sites/default/files/die_studie_rolle_deutscher_laender_Nachhaltigkeitsziels.pdf.
3 Siehe unter www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/Nachhaltigkeit-wiederhergestellt/2017-01-11-nachhaltigkeitsstrategie.pdf?__blob=publicationFile&v=14.
4 Martens, Jens/Obenland, Wolfgang (2016): Die 2030-Agenda. Globale Zukunftsziele für nachhaltige Entwicklung. Bonn/Osnabrück: Global Policy Forum/terre des hommes  www.globalpolicy.org/images/pdfs/GPFEurope/Agenda_2030_online.pdf.
5 Dabei geht es vor allem um die Pensionsfonds der Beamt*innen mit einem Investitionsvolumen von zusammengenommen immerhin 5,3 Milliarden Euro.
6 Vgl. www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-10891.pdf.
7 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen (2016): Industriepolitische Leitlinien NRW. Nordrhein-Westfalen zukunftsfest machen. Düsseldorf, www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/industriepolitische_leitlinien.pdf.
8 Bertelsmann Stiftung (Hrsg.) (2014): Nachhaltigkeitsstrategien erfolgreich entwickeln. Strategien für eine nachhaltige Zukunft in Deutschland, Europa und der Welt, Gütersloh, www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/Studie_Nachhaltigkeitsstrategien_erfolgreich_entwickeln-de_NW.pdf.
9 Inter-Agency and Expert Group on Sustainable Development Goal Indicators (2016): Final list of proposed Sustainable Development Goal indicators, New York, https://unstats.un.org/sdgs/indicators/Official%20List%20of%20Proposed%20SDG%20Indicators.pdf.
10 Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung des Landes Rheinland-Pfalz (2014): Auf der Suche nach dem guten Leben. Der Regionale Wohlfahrtsindex Rheinland-Pfalz im Kontext der Diskussion um ein Maß für gesellschaftliche Wohlfahrt. Mainz, https://mwvlw.rlp.de/fileadmin/mwkel/Broschueren/Auf_der_Suche_nach_guten_Leben__RWI.pdf.
11 Vgl. www.fest-heidelberg.de/index.php/arbeitsbereiche-und-querschnittsprojekte/frieden-und-nachhaltige-entwicklung/nwirwi.
12 Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung des Landes Rheinland-Pfalz (2014): Auf der Suche nach dem guten Leben. Der Regionale Wohlfahrtsindex Rheinland-Pfalz im Kontext der Diskussion um ein Maß für gesellschaftliche Wohlfahrt. Mainz, S. 4, https://mwvlw.rlp.de/fileadmin/mwkel/Broschueren/Auf_der_Suche_nach_guten_Leben__RWI.pdf.

 

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Ulf Hahne (Hrsg.)

Globale Krise – Regionale Nachhaltigkeit. Handlungsoptionen zukunftsorientierter Stadt- und Regionalentwicklung

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