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Ulrich Vosgerau

Staatliche Gemeinschaft und Staatengemeinschaft. Grundgesetz und Europäische Union im internationalen öffentlichen Recht der Gegenwart

Tübingen: Mohr Siebeck 2016 (Jus Publicum 255); XXIII, 401 S.; Ln., 104,- €; ISBN 978-3-16-152435-6
Habilitationsschrift Köln. – Das Selbstbestimmungsrecht der Völker und die sich darauf berufende Staatensouveränität sind Aspekte, die weit über die juristische Behandlung des Völkerrechts hinausreichen. Interdisziplinäre Ansätze sind gleichwohl die Ausnahme, zu eng sitzt die jeweilige Fachbrille. Ulrich Vosgerau, zurzeit Universität Halle‑Wittenberg, will herausarbeiten, wie es um das Verhältnis zwischen der Souveränität und der Einbindung eines Staates in die Staatengemeinschaft bestellt ist, wenn es zugleich juristische, aus dem Gesellschaftsvertrag (Verfassung) herleitbare Integrationsschranken gibt, die einer solchen Einbettung Grenzen aufzeigen. Diese Frage ist nicht wirklich neu, sie wird schon bei Kant greifbar, findet sich in Teilen bei Spinoza und diente beispielsweise Hegel im Zeitalter der Romantik als Begründung für seine Überlegungen zu Staat und Nation. Dementsprechend weit muss Vosgerau ausholen, um die ihn antreibende Frage einer idée directrice, also des geistigen Schöpfungsakts als Ausgangspunkt des Rechts, zu bearbeiten. Nach einer Analyse der Grundlagen (Recht, Rechtsgemeinschaft, Völkergemeinschaftsrecht) und der unter anderem mit Hobbes unterlegten, als Zwischenfazit konzipierten Aussage, dass das Recht selbst kein Vertrag sein kann, widmet sich der Autor dem Selbstbestimmungsrecht, das kaum zufällig auf den Aspekt der Sezession zugespitzt wird. Die aus der Gewohnheit oder Rechtsgemeinschaft erwachsende Akkretion wird nicht diskutiert. Interessant ist, dass Vosgerau in seinen Ausführungen bis auf den Weimarer Verfassungsstreit zwischen Kelsen und Smend zurückgreift und daran insbesondere im dritten Teil das Verhältnis zwischen Staat und Volk spiegelt. Der Begriff der Staatsräson muss hier fallen, wird aber auf eine Fußnote reduziert (68). Umso mehr Aufmerksamkeit gilt dagegen der bis heute offenen Gefechtslage zwischen dem EuGH und dem Bundesverfassungsgericht. Für Vosgerau aber schützt das Grundgesetz schon aus Gründen der Legitimation den Souverän, weshalb er auch Art. 146 GG so stark betont. Das alles liest sich flüssig. Es wird aber auch klar: Vosgerau ist und bleibt der Nation verhaftet.
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Rubrizierung: 4.12.212.323.1 Empfohlene Zitierweise: Martin Schwarz, Rezension zu: Ulrich Vosgerau: Staatliche Gemeinschaft und Staatengemeinschaft. Tübingen: 2016, in: Portal für Politikwissenschaft, http://pw-portal.de/rezension/40130-staatliche-gemeinschaft-und-staatengemeinschaft_47734, veröffentlicht am 20.10.2016. Buch-Nr.: 47734 Inhaltsverzeichnis Rezension drucken