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Julius Philipp Städele

Völkerrechtliche Implikationen des Einsatzes bewaffneter Drohnen

Berlin: Duncker & Humblot 2014 (Schriften zum Völkerrecht 209); 353 S.; 79,90 €; ISBN 978-3-428-14508-9
Rechtswiss. Diss. Bielefeld; Begutachtung: A. Siehr, F. C. Mayer. – Julius Philipp Städele analysiert die Vereinbarkeit des Einsatzes bewaffneter Drohnen mit dem Völkerrecht. Dabei beginnt er mit einem Hinweis auf die im deutschsprachigen Raum unzureichende Differenzierung zwischen Drohneneinsätzen im Allgemeinen und den von den USA im Rahmen des sogenannten Krieges gegen den Terror durchgeführten gezielten Tötungen. Die Einführung, in der er sich mit Typen, Funktions‑ und Einsatzweisen von Drohnen auseinandersetzt, liefert die technische Verständnisgrundlage für die weitere Analyse. Der eigentliche Hauptteil der Untersuchung besteht in der Prüfung der einschlägigen Anwendungsbereiche des Friedenssicherungsrechts (ius contra bellum) und des humanitären Völkerrechts (ius in bello). Ersteres werde durch „Einsatz bewaffneter Drohnen [...] vor keine unüberwindbaren Herausforderungen“ (157) gestellt. Dies gelte, solange der Einsatz von Drohnen im Sinne des völkerrechtlichen Gewaltverbots beziehungsweise des Selbstverteidigungsrechts erfolge, hierbei notwendig und verhältnismäßig sei und nicht wie bisher häufig der Logik präemptiver Gefahrenabwehr gehorche. Ähnlich verhalte es sich mit dem ius in bello. Nach Städele könne das humanitäre Völkerrecht „sowohl das Phänomen bewaffneter Drohnen an sich als auch das gewandelte Einsatzumfeld zufriedenstellend erfassen“ (321). Hiermit gemeint ist unter anderem auch die noch kontroversere Frage der gezielten Tötungen mittels bewaffneter Drohnen, deren Völkerrechtskonformität – sofern zahlreiche Bedingungen erfüllt würden, auf die hier en détail nicht eingegangen werden kann – ebenfalls durchaus gegeben sein kann. Vor diesem Hintergrund lautet Städeles Ergebnis, dass generell „[d]er Einsatz bewaffneter Drohnen [...] mit dem Völkerrecht vereinbar sein [kann]“. Diesem seien allerdings klare Grenzen gesetzt. Der entscheidende Punkt dabei ist, so lässt Städele sich verstehen, dass diese Grenzen keinesfalls statisch sind, sondern durch das aktive Handeln der Staaten von der Illegalität in Richtung Legalität verschoben werden. Drohnen können demnach als „Symbol derartiger Bestrebungen betrachtet werden“ (327).
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Rubrizierung: 4.14.41 Empfohlene Zitierweise: Christian Patz, Rezension zu: Julius Philipp Städele: Völkerrechtliche Implikationen des Einsatzes bewaffneter Drohnen Berlin: 2014, in: Portal für Politikwissenschaft, http://pw-portal.de/rezension/38917-voelkerrechtliche-implikationen-des-einsatzes-bewaffneter-drohnen_46750, veröffentlicht am 01.10.2015. Buch-Nr.: 46750 Inhaltsverzeichnis Rezension drucken