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Siegfried Magiera / Karl-Peter Sommermann (Hrsg.)

Gewaltenteilung im Verfassungsstaat. Grenzüberschreitungen und Konfliktlösungen. Symposium zu Ehren von Klaus-Eckart Gebauer

Berlin: Duncker & Humblot 2013 (Schriftenreihe der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer 220); 82 S.; 49,90 €; ISBN 978-3-428-14221-7
„Fragen der Willensbildung und Entscheidung im gewaltenteilig gegliederten Verfassungsstaat“ (9) zählen zu den Themen, denen sich Karl‑Eckart Gebauer, ehemaliger Direktor beim Landtag in Rheinland‑Pfalz und Honorarprofessor bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, intensiv widmet. Daher standen diese auch im Mittelpunkt eines Symposiums, das anlässlich seines 70. Geburtstages im Oktober 2012 in Speyer stattfand. So zeigt Wolfgang Zeh den Wandel der Gewaltenteilung auf: Im Gegensatz zum „herkömmlichen“ Konzept verlaufe die „Teilungslinie“ (40) nicht mehr allein zwischen Regierung und Parlament und die Gegenmacht des Parlaments zur Regierung sei auch nicht nur auf die Opposition übergegangen. Vielmehr werde die parlamentarische Kontrolle – mit dem Ziel der Mitsteuerung und erfolgssichernden Korrektur – insbesondere von der Parlamentsmehrheit ausgeübt. Die von ihr gewählte Regierung sei „Teil der Volksvertretung“, denn sie werde mittelbar vom Volk gewählt. Da außerdem rund zwei Drittel der Gesetzesentwürfe, die die Regierung einbringt, in den Ausschüssen größtenteils von der Parlamentsmehrheit verändert werden, zieht Zeh die Schlussfolgerung, dass Parlament und Regierung gemeinsam, „mit verteilten Rollen, aber mit jeweils übereinstimmendem Auftrag, den Souverän“ (46) bilden. Sowohl Zeh als auch der Jubilar gelangen daher zu der Erkenntnis, dass sich Gewaltenteilung „als parzellierte Kompetenzzuteilung an eine Vielzahl von Akteuren“ (68) zeige. Zu Letzteren zählen sie etwa den Bundesrat, die Länder und Gemeinden, die Verwaltungsjustiz oder das Bundesverfassungsgericht. Dieses genieße, so Siegfried Broß, ein hohes Ansehen in der Bevölkerung und sei zum „Rückgrat der Republik“ geworden. Es habe sich jedoch zu sehr „‚zum Reparaturbetrieb der Politik‘“ entwickelt. In der Öffentlichkeit habe sich der Eindruck verfestigt, dass es den „‚Pfusch‘, den die Parlamentarier in Berlin anrichten, zu korrigieren“ (28) habe, schreibt Horst Risse. Das sei vor allem beim Wahlrechtsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2012 deutlich geworden, das der Autor heftig kritisiert. Es sei ein Beispiel dafür, dass sich das Gericht in seinem Bemühen, Reparaturbetrieb zu sein, auch überheben könne. Sichtbar werde eine Tendenz, wonach Karlsruhe seine Kontrolltätigkeit „immer tiefer in den Arkanbereich politischer Gestaltung durch das Parlament“ (26) zu erstrecken versuche. Abschließend resümiert Gebauer, dass die hochgradige Ausdifferenzierung staatlicher Gewalt im Verfassungsstaat Integrationskräfte und vor allem ein „breitgefächertes Instrumentarium zur Konsensbildung in und zwischen Regierung und Parlament“ (68) erfordere.
Sabine Steppat (STE)
Dipl.-Politologin, Redakteurin pw-portal.de.
Rubrizierung: 2.322.3232.3212.322 Empfohlene Zitierweise: Sabine Steppat, Rezension zu: Siegfried Magiera / Karl-Peter Sommermann (Hrsg.): Gewaltenteilung im Verfassungsstaat. Berlin: 2013, in: Portal für Politikwissenschaft, http://pw-portal.de/rezension/37542-gewaltenteilung-im-verfassungsstaat_45600, veröffentlicht am 18.09.2014. Buch-Nr.: 45600 Inhaltsverzeichnis Rezension drucken