Das Parlament und sein Heer. Das Parlamentsbeteiligungsgesetz
Rechtswiss. Diss. Tübingen; Gutachter: W. Graf Vitzthum, M. Nettesheim. – Die bewaffneten Auslandseinsätze der Bundeswehr bilden den gravierendsten Paradigmenwechsel in der bundesdeutschen Außen- und Sicherheitspolitik. Trotzdem benötigte der Deutsche Bundestag seit der berühmten „Out-of-Area-Entscheidung“ von 1994 noch rund zehn Jahre – und 39 konkrete Zustimmungsverfahren – für die seinerzeit vom Bundesverfassungsgericht angemahnte Regelung. Scherrer untersucht, inwieweit das Parlamentsbeteiligungsgesetz das Spannungsdreieck „zwischen dem Eigenbereich exekutiver Handlungsbefugnis, der Bündnistreue und der parlamentarischen Legitimation“ (16) auszutarieren vermag. Diese zentral zugrunde liegende, politische Kernfrage macht die Arbeit auch für die Politikwissenschaft interessant, zumal die verfassungsrechtlichen Kontroversen, Positionen der Parteien und ausführlich auch die politische Praxis miteinbezogen werden. Scherrer kommt daher gerade vor diesem Hintergrund zu dem Ergebnis, dass das „ehrgeizige Unterfangen des Gesetzgebers [...] jedoch weitgehend in einer Festschreibung der bisherigen [...] und zum Teil nicht unproblematischen Staatspraxis“ (331) mündete. Damit aber „läuft in der staatlichen Übung die parlamentarische Mitwirkung zum einen praktisch leer, wenn die Unterrichtung des Bundestags über brisante Antiterror- und Geheimeinsätze weitgehend im Belieben der Exekutive steht“. Andererseits jedoch „dringt der Parlamentsvorbehalt [...], wenn der Bundestag detailliert über die einzelnen Modalitäten eines Einsatzes bestimmt, in das Arkanum der Bundesregierung vor“ (331). Rechtspolitisch vertritt Scherrer hierbei u. a. die Position eines FDP-Gesetzesentwurfs, in dem ein der Arbeits- und Funktionsweise der Geheimdienst-Dienstaufsicht durch das Parlamentarische Kontrollgremium nachgebildeter „Ausschuss für besondere Auslandseinsätze“ gefordert wird.