Fremde als Ordnungshüter? Die Polizei in der Zuwanderungsgesellschaft Deutschland
„Die staatlichen Organisationen für Recht und Sicherheit verweigern sich bislang weitgehend den Zuwanderern und hemmen damit deren Integration“ (9). Während „in Großbritannien und in den USA der Abbau von Rassismus innerhalb der Polizei oft als zentrale Zielsetzung genannt wird, ist in Deutschland häufig vom möglichen Nutzen für polizeiliche Ermittlungen in ethnisch strukturierten kriminellen Milieus die Rede“ (11 f.), so die Autoren in der Einleitung. Dabei zeichne sich gerade Polizei durch eine auf antipluralistische Gemeinschaft bezogene „Cop Culture“ aus, die „schnell zu feindseligen Reaktionen gegenüber solchen Organisationsmitgliedern führt, die als Abweichler wahrgenommen werden“ – zum Teil auch völlig unbewusst. Dieser, im angelsächsischen Raum als „institutional racism“ bezeichneten Diskriminierung schon bei Anwerbung, Auswahlverfahren aber auch Karriereverlauf sei letztendlich nicht allein durch individuelle Einstellungs-, sondern nur durch zugleich erfolgende organisationsstrukturelle Änderungen beizukommen. Angesichts einer oft im luftleeren Raum geführten Integrationsdiskussion wird daher hier am Beispiel Polizei ein Stück sozialwissenschaftlicher Bodenhaftung zur generellen Problematik „‚interkulturelle Öffnung der Verwaltung’“ (17) erreicht. Die Autoren stützen ihre am Hamburger Institut für Sicherheits- und Präventionsforschung durchgeführte Studie im Wesentlichen auf Interviews und Gruppenkonferenzen, aber auch auf eine systematische Analyse von Zeitschriften polizeilicher Berufsvertretungen. Auch hier ist der Befund mehr als ernüchternd, denn ethnische Minderheiten würden einfach oft nur und „unverhohlen [...] als ‚Ausländerproblem’ bezeichnet“ (23). Hervorzuheben sind drei Beiträge jeweils zur Praxis in der britischen, belgischen und niederländischen Polizei. Insgesamt zeigt sich, dass – bei allen Unterschieden zwischen den Bundesländern – im gesellschaftlichen aber auch internationalen Vergleich ein erheblicher Modernisierungsrückstand in puncto Diversitätspolitik besteht, der schon im mangelhaften Reflexionsstand seinen Ausgangspunkt nimmt. Denn es komme mit Blick auf das Verhältnis von Praxis und Polizeiforschung erschwerend hinzu, dass „die Schotten zum polizeilichen Feld schnell zu(fallen), wenn eine Forschung für die Organisation unbequem werden könnte“ (25). Das wundert nicht, ist es doch generell typisch für straff hierarchisch organisierte und durch „Gemeinschaft“ statt „Gesellschaft“ (Tönnies) geprägte Institutionen.