Vergangenheitsbewältigung durch Wahrheitskommissionen - das Beispiel Chile
Rechtswiss. Diss. Berlin; Gutachter: G. Werle, Ch. Tomuschat. - Die Vergangenheitsbewältigung ist für eine Regierung, die massive Menschenrechtsverletzungen begangen hat, ein wichtiges Element bei dem Übergang zu einem demokratischen und rechtsstaatlichen System. Allerdings ist aus verschiedenen Gründen eine strafrechtliche Verfolgung nicht immer möglich. In solchen Fällen werden seit Beginn der 90er-Jahre zunehmend Wahrheitskommissionen eingesetzt, die das vergangene Unrecht untersuchen und dokumentieren sollen. Die Arbeit fragt am Beispiel Chiles zunächst nach der Organisationsstruktur, der Besetzung sowie den Kompetenzen und natürlich der inhaltlichen Arbeit der chilenischen Kommission für Wahrheit und Versöhnung. Dann analysiert der Autor weitere Maßnahmen des Landes, darunter auch die der Strafjustiz, welche der Aufarbeitung der Vergangenheit dienen sollen, um abschließend zu einer Bewertung der Erfolge und Misserfolge der chilenischen Bewältigungsstrategie zu gelangen.
Aus dem Inhalt: Die politische und rechtliche Ausgangssituation; Die Kommission für Wahrheit und Versöhnung: A. Die Einsetzung der Kommission durch Präsident Aylwin; B. Die Auswahl der Kommissionsmitglieder; C. Das Mandat der Kommission; D. Die Arbeit der Kommission; E. Der Inhalt des Berichts; F. Veröffentlichung des Berichts und Reaktionen. Weitere Maßnahmen zur Aufarbeitung der Unrechtsvergangenheit: A. Die weitere Aufklärung schwerer Menschenrechtsverletzungen durch die Korporation für Wiedergutmachung und Versöhnung; B. Maßnahmen zur Wiedergutmachung; C. Die justitielle Aufarbeitung schwerer Menschenrechtsverletzungen; D. Maßnahmen der Prävention. Bewertung: A. Die Kommission für Wahrheit und Versöhnung; B. Das chilenische Aufarbeitungskonzept.